Weinfelden. Bei einer Fahrt in der Schweiz rammte Jan Ullrich mit 1,8 Promille und Valium im Blut zwei Autos. Die Strafe: 21 Monate auf Bewährung.

Der ehemalige Radprofi Jan Ullrich ist in der Schweiz zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er in betrunkenem Zustand einen Autounfall verursacht hatte. Das entschied das Bezirksgericht Weinfelden am Donnerstag. „Was geschehen ist, ist schlimm und verwerflich. Die Grenzwerte sind für alle gleich - ob Spitzensportler oder „normale Menschen“ spielt keine Rolle“, zitierte die Boulevard-Zeitung „Blick“ die Richterin.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten für 17 Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Ullrich habe die Verkehrsregeln vorsätzlich grob verletzt und fahrunfähig am Steuer gesessen, so das Gericht. Der gebürtige Rostocker muss die Prozesskosten tragen und knapp 8700 Euro Strafe zahlen.

Ulrich will keine Berufung einlegen

„Ich habe vor dreieinhalb Jahren einen Fehler begangen, den ich sehr bereue. Ansonsten habe ich alles gesagt“, zitierte „Blick“ Ullrich bei seinen Schlussworten vor Gericht. Er entschuldigte sich für sein Verhalten. Nach der Urteilsverkündung war Ulrich erleichtert, wie seine Anwälte mitteilten. Die lange Verfahrensdauer sei belastend für ihn und seine Familie gewesen. Ullrich werde keine Berufung einlegen, teilte Anwalt Markus Neff mit.

Am 19. Mai 2014 hatte Ullrich laut Aussagen vor Gericht viel Weißwein getrunken, bevor er zu einem Geschäftstermin gefahren war. Zusätzlich hatte er wegen eines Bandscheibenvorfalls das Beruhigungsmittel Valium genommen. Er selbst fühlte sich nach eigenen Aussagen fahrtüchtig. Auf dem Rückweg kam es dann zu dem Unfall. Er rammte mit überhöhter Geschwindigkeit zwei Autos. Verletzt wurde niemand.

Umzug nach Mallorca

Ullrich habe sich bei den Opfern entschuldigt und Schadenersatz gezahlt, sagte Neff. „Mit einer Opferfamilie ist ein freundschaftliches Verhältnis entstanden.“ Ullrich habe seinen Körper als ehemaliger Spitzensportler überschätzt und deshalb den übermäßigen Alkoholkonsum nicht richtig einordnen können, so Neff.

Der 43-jährige Ullrich war schon einmal in der Schweiz wegen zu schnellen Fahrens und Telefonierens am Steuer ohne Freisprechanlage verurteilt worden. Vor wenigen Monaten zog der langjährige Wahl-Schweizer mit seiner Familie nach Mallorca um. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte Ullrich damals „rücksichtslos“ gehandelt. „Es ist vielmehr dem Zufall geschuldet, dass es gar keine Schwerverletzten oder gar Tote gab“, sagte der Staatsanwalt.

Bei einem ersten Prozess im Jahr 2015 einigten sich Ullrich und die Staatsanwaltschaft auf ein abgekürztes Verfahren mit einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße. Doch der Richter stimmte dem Deal nicht zu und forderte weitere Gutachten.

Erster deutscher Tour-de-France-Sieger

Es galt demnach zu klären, wie schnell Ullrich in dem Tempo-80-Gebiet unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft sagte damals, dass Ullrich 139 Stundenkilometer gefahren war – einen Stundenkilometer zu langsam, um zwingend in Haft zu gehen. Ab 140 Stundenkilometer hätte Ullrich nach Schweizer Gesetz zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt werden müssen. Im neu aufgerollten Prozess kam ein Gutachten zu dem Schluss, dass Ullrich mit 132 Stundenkilometern tatsächlich etwas langsamer gefahren sei. Er gilt daher juristisch nicht als Raser.

Vor knapp 20 Jahren gewann Ullrich als 23-Jähriger und erster Deutscher die Tour de France. Der Hype um ihn dauerte viele Jahre. Zum Tourstart 2006 in Straßburg kam die abrupte Wende. Der Weltmeister, Olympiasieger und „Sportler des Jahres“ wurde mit Doping in Verbindung gebracht. Der tiefe Fall begann.

„Noch immer setzt sich das Ausnahmetalent mit ungebremstem Eifer für den Radsport ein“, heißt es auf der Homepage von Ullrich heute. Er bietet nun exklusive Radreisen für Sportler an und arbeitet als selbstständiger Unternehmer. Ullrich verdient laut Angaben der Staatsanwaltschaft 5,7 Millionen Euro pro Jahr. (dpa)