Hamburg/Berlin. Der Medienkonzern Axel Springer muss dem Wettermoderator Jörg Kachelmann erneut ein hohes Schmerzensgeld zahlen. Das berichtet der NDR.

Genugtuung für den Wetterunternehmer Jörg Kachelmann: Das Medienhaus Axel Springer („Bild“) muss dem 60-Jährigen dem NDR-Magazin „Zapp“ zufolge noch einmal Schmerzensgeld zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies demnach mit Beschluss vom 23. Juli eine Beschwerde des Unternehmens zurück. Das Urteil wird laut „Zapp“ nun rechtskräftig. Springer teilte dem NDR und am Mittwochabend auch der Deutschen Presse-Agentur mit, man nehme die Entscheidung der Karlsruher Richter mit Bedauern zur Kenntnis.

Springer hatte beanstandet, dass eine Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2016 nicht zugelassen wurde. „Soweit unsere Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, halten wir die Entscheidung für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde“, teilte der Konzern weiter mit.

Persönlichkeitsrecht wiederholt schwer verletzt

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die „Bild“-Zeitung nach Ansicht der Kölner Richter in ihrer gedruckten Ausgabe sowie online Kachelmanns Persönlichkeitsrecht wiederholt schwer verletzt.

Zu konkreten Geldsummen äußerte sich Springer nicht. Das Urteil wird laut „Zapp“ nun rechtskräftig und eine Entschädigung in Höhe von rund 235.000 Euro fällig, inklusive Schadenersatz und Zinsen seit August 2010. Vom Bundesgerichtshof (BGH) war am Abend zunächst keine Stellungnahme zu bekommen.

Kachelmann schrieb am Mittwoch auf Twitter: „Damit ist für mich die juristische Aufarbeitung von 2010/2011 beendet.“ Seinen Anwalt Ralf Höcker zitierte der NDR mit den Worten: „Es ging uns nicht um einen Schmerzensgeldrekord, sondern um Genugtuung für unzählige Lügen, Vorverurteilungen und Verletzungen der Intim- und Privatsphäre unseres Mandanten.“ (dpa/les)

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung