Verden. Im Sommer prallte Nino de Angelo mit einem Auto gegen eine Leitplanke. Nun gibt es Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Schlagersänger Nino de Angelo (54, „Jenseits von Eden“) hat wegen einer Promillefahrt in diesem Sommer Ärger mit der Justiz. Ihm werde Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden, Marcus Röske, am Freitag auf Anfrage mit. Die „Bild“-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Angaben zu dem gemessenen Promillegehalt machte die Behörde nicht.

Der 54-Jährige hatte damals live ein Facebook-Video aus einem Polizeiauto gesendet und sich dabei um Kopf und Kragen geredet. In dem Clip sagte er: „Natürlich habe ich was getrunken, ein bisschen.“ Danach lästerte er über seine Ehefrau, von der er sich kurz darauf trennte. Das Video ist inzwischen gelöscht.

Das Management de Angelos sprach mit Blick auf die Anklageerhebung von einem normalen bürokratischen Vorgang. De Angelo müsse sich wie jeder andere in solch einem Fall verantworten: „Es ist alles bekannt und auch alles gesagt. Da gibt es nichts zu beschönigen.“

Nino de Angelo prallte mit Auto gegen Leitplanke

De Angelo soll laut Anklage am 23. Juli alkoholisiert mit seinem Fahrzeug in Ottersberg bei Bremen von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Leitplanke gekracht sein. Verletzt wurde niemand.

Der Sänger hatte bereits mit 17 Jahren seine Musik-Karriere gestartet. Sein größter Hit „Jenseits von Eden“ wurde auch international ein großer Erfolg. 1989 nahm de Angelo am Eurovision Song Contest teil und belegte mit dem von Dieter Bohlen geschriebenen Song „Flieger“ den 14. Platz. (jha/dpa)