Augsburg. Erneut wird „Protzprinz“ Marcus von Anhalt wegen Steuervergehen mit Luxusautos verurteilt. Doch fällt die Haftstrafe nun geringer aus.

Marcus Prinz von Anhalt (49) ist erneut wegen Steuerhinterziehung mittels seiner Luxusautos zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg reduzierte die Strafe allerdings am Donnerstag auf drei Jahre Haft.

Im Januar 2015 war der Bordellbesitzer in Augsburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Da der 49-Jährige bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, muss er nun eventuell nicht mehr in Haft. Nach Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe wird die Reststrafe oft zur Bewährung ausgesetzt.

„Protzprinz“ setzte Rolls Royce von der Steuer ab

Der Angeklagte wurde als Marcus Eberhardt geboren, den adlig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. Anfang des Monats hatte der selbst ernannte „Protzprinz“ an der Sat.1-Show „Promi Big Brother“ teilgenommen.

Verurteilt wurde er, weil er seine privaten Sportwagen und Edelkarossen etwa von Rolls Royce von der Steuer abgesetzt hat. Der Bundesgerichtshof hatte an dem ersten Augsburger Urteil moniert, dass der geschäftliche Anteil der Fahrzeugnutzung vom Gericht nicht ausreichend berücksichtigt gewesen sei. Generell hielten die Karlsruher Richter aber an dem Schuldspruch fest, so dass es in der Neuauflage des Verfahrens keinen Freispruch geben konnte.

Die Verteidiger des Angeklagten halten ihren Mandanten dennoch weiterhin für unschuldig. Sie pochen darauf, dass alle Fahrzeuge Geschäftswagen waren. Sie hoffen nun darauf, dass das Bundesverfassungsgericht den Schuldspruch generell kassiert. (dpa)