Glück gehabt: Popsänger Menowin Fröhlich ist wegen schwerer Körperverletzung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Wien/Darmstadt. Er ist noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen: Popsänger und DSDS-Finalist Menowin Fröhlich ist erneut wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden – dieses Mal zu neun Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er bei einem Anti-Aggressionstraining mitmachen. Laut Richter Bruno sei das Urteil Fröhlichs letzte Chance, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Der Sänger besitze "eine gewisse Neigung zur Gewalt“. Der 23-Jährige gestand am Dienstag vor dem Amtsgericht Darmstadt, am 3. Juli 2010 in einem Hotel in der Schweiz seinen damaligen Manager Helmut Werner mit einem heftigen Kopfstoß verletzt zu haben. Fröhlich war 2010 ins Finale von „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) gekommen. Werner ist in Österreich vor allem als Manager und künftiger Schwiegersohn des Society-Löwen Richard Lugner bekannt.

Noch bis Jahresende sitzt Fröhlich in der JVA Darmstadt eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ab. Er war schon auf Bewährung frei, verstieß aber gegen die Auflagen. Der Angeklagte zeigte Reue und betont: "Es tut mir leid. Ich habe in der Justizvollzugsanstalt dazugelernt.“

Oberstaatsanwältin Heike Thomas forderte auch neun Monate - allerdings ausdrücklich ohne Bewährung. Bei dem Vorfall in der Schweiz handele es sich um die mittlerweile fünfte Körperverletzung des Angeklagten. "Fröhlich hat sich nicht unter Kontrolle“, sagte Thomas. Sie bezeichnete den Angriff auf Werner als "brutal und hinterhältig.“ Einen Tag zuvor habe Fröhlich einen Auftritt platzen lassen. Der inzwischen 27 Jahre alte Agent erlitt eine drei bis vier Zentimeter lange Platzwunde über dem linken Auge, außerdem wurde ihm ein Stück eines Schneidezahnes herausgeschlagen.

Werner hatte seinen Strafantrag jedoch anschließend zurückgezogen und vor Gericht erklärt, er sei an einer Haftstrafe für Fröhlich nicht interessiert. Der 23-Jährige habe noch über 100.000 Euro Schulden bei ihm, die er zurückzahlen müsse. Dies gelinge Fröhlich nicht, wenn er im Gefängnis sitze. Die Verteidigung sah eine Bewährung als ausreichend an.

Richter Beil unterstrich, dass Fröhlich das Anti-Aggressionstraining ernst nehmen solle. "Das Problem ist unterschwellig noch da, und sie wollen es ja auch loswerden“, sagte Beil. "Das geht nicht von alleine weg. Das ist Teil ihrer Persönlichkeit.“ Die Behandlung dürfe sich auch länger hinziehen als die Bewährungszeit von drei Jahren, unterstrich Beil.

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Erst hat er ihn angeklagt, nun will er, dass er doch nicht hinter Gitter geht. Der von dem ehemaligen "DSDS"-Kandidaten Menowin Fröhlich verletzte Ex-Manager Helmut Werner will ihn vor der Strafe bewahren. So könne er die sechsstelligen Schulden nicht bezahlen, die er bei seiner Agentur noch habe.

Fröhlich (23), der zurzeit eine Haftstrafe verbüßt, muss sich an diesem Dienstag vor dem Amtsgericht Darmstadt wegen eines Angriffs gegen den Ex-Manager verantworten.

Helmut Werner, der in Österreich vor allem als Manager und künftiger Schwiegersohn des Society-Löwen Richard Lugner bekannt ist, sagt in Darmstadt als Zeuge aus. Er hatte Fröhlich angezeigt. Fröhlich soll Werner am 3. Juli 2010 in einem Hotel in der Schweiz mit einem Kopfstoß attackiert haben. In dem Streit sei es um Termine gegangen, die Fröhlich platzen ließ, sagte Werner: „Ich habe ihn zurechtgewiesen, das wollte er sich nicht gefallen lassen.“ Werner trug eine Platzwunde davon und verlor ein Stück seines Schneidezahns.

„Er hat sich inzwischen bei mir schriftlich entschuldigt und es tut ihm sehr leid“, sagte Werner. Hätte Fröhlich das früher getan, hätte er ihn gar nicht erst angezeigt, sagte Werner. „Ich wollte, dass er eine Drogen- und Gewalt-Therapie macht und bin dafür nur ausgelacht worden.“

Aus Sicht des Österreichers wird Fröhlich nun wohl einer Verurteilung nicht mehr entgehen – was aber gar nicht in seinem Interesse sei, sagte Werner. „Er hat in unserer Agentur noch einen sehr hohen sechsstelligen Betrag offen – wenn er im Gefängnis bleibt, kann er uns das nicht zurückzahlen.“

(Mit Material von dpa)