Er sitzt schon im Gefängnis: Jetzt muss sich Menowin Fröhlich ein weiteres Mal wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Dortmund. Auch ein Jahr nach dem Finale mit Mehrzad Marashi bei "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) scheint Menowin Fröhlich mit dem Hamburger ein Fernduell der anderen Art zu führen - und dabei liegt der bei DSDS knapp unterlegene Kandidat nun eindeutig in Front: Denn nächsten Dienstag, 17. Mai, muss Fröhlich wieder einmal vor Gericht erscheinen.

Der 23-Jährige Pop-Sänger, der zur Zeit eine Haftstrafe verbüßt, soll sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Darmstadt verantworten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der Zeitung "Darmstädter Echo“.

Fröhlich werde vorgeworfen, am 3. Juli 2010 in einem Hotel in der Schweiz seinen damaligen Manager mit einem heftigen Kopfstoß verletzt zu haben. Am Tag zuvor habe der Sänger einen geplanten Termin platzen lassen. Darüber sei es zum Streit gekommen. Bei dem Stoß habe Fröhlich dem Agenten eine drei bis vier Zentimeter lange stark blutende Platzwunde über dem linken Auge zugefügt und auch ein Stück eines Schneidezahnes herausgeschlagen. Die Attacke hätte laut Anklage auch lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können.

Der Sänger verbüßt in Darmstadt derzeit den Rest einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung. Er war auf Bewährung frei gekommen, hatte aber gegen Auflagen verstoßen. So hatte er Termine beim Bewährungshelfer versäumt. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Darmstadt – hier hat Fröhlich einen Wohnsitz – den erneuten Haftantritt an. Die Polizei nahm den 23-Jährigen im Februar in Dortmund fest, da er zum Verbüßen seiner Reststrafe nicht erschienen war. Er musste damals noch 313 Tage absitzen.

In Dortmund war Fröhlich nach einem Hinweis festgenommen worden. Fröhlich war vom Amtsgericht im bayerischen Ingolstadt wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Von dieser Strafe hatte er rund zwei Drittel abgesessen und war anschließend auf Bewährung entlassen worden.

Mit Gerichtsverhandlungen kennt sich auch Menowins einstiger DSDS-Konkurrent Mehrzad aus: Der Hamburger Sieger der siebten DSDS-Staffel hatte sich zuletzt im März vor dem Landgericht der Hansestadt wegen Anstiftung zur Falschaussage verantworten müssen. (dpa/abendblatt.de)