Anhörung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Hamburg: Wiltraut Thönnißen befragt Asylbewerber.
Wie an jedem Arbeitstag öffnet Wiltraut Thönnißen ihr geräumiges Büro in Hammerbrook und schaut aus dem Fenster. Wenige Meter darunter fließt gemächlich ein schmaler Kanal, auf dem zwischen grünen Wasserpflanzen Haubentaucher und Enten schwimmen. So viel Idylle auf der Rückseite eines Behördengebäudes in der City- Süd hätte man nicht vermutet. Thönnißen, 61, schaltet ihren Computer an. Heute ist der Tag der Anhörung. Routine für die Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Hamburg.
Derweil verlässt Ahmed O. aus Afghanistan die Flüchtlingsunterkunft. Seit Mitte Januar ist der 27-jährige Tadschike aus Kabul in Deutschland. Ein Flüchtling, der Asyl beantragt hat, wie Zehntausende auch. Heute ist für den jungen, ledigen Mann im Bundesamt für Migration der Tag der Anhörung. Hier kann er alles vorbringen, was für einen positiven Entscheid des Asylantrags spricht. Eine andere Gelegenheit gibt es dann nicht mehr. So regelt es das Asylverfahrensgesetz. Wenige Stunden später wird er im ersten Stock des Gebäudes Wiltraut Thönnißen gegenübersitzen. Sie ist die Entscheiderin – seine Entscheiderin.
Die Berufsbezeichnung „Entscheider“ trifft die Aufgabe im Kern am besten
Wiltraut Thönnißen ist eine von 560 Entscheidern in dieser Bundesbehörde, deren zentraler Sitz sich in Nürnberg befindet. Insgesamt gibt es 30 Außenstellen. Die Berufsbezeichnung „Entscheider“ trifft die Sache im Kern am besten: Nach einer persönlichen Anhörung der Asylbewerber, der Aufklärung und Ermittlung des Sachverhalts muss über den Verbleib des Antragstellers in Deutschland entschieden werden.
Das übernehmen die Entscheider in eigener Verantwortung, gegebenenfalls in Absprache mit Kollegen und dem Vorgesetzten. 4,5 Monate dauert es in Hamburg von der Antragstellung bis zum Bescheid. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 5,4 Monaten. Ahmed O. wird also noch warten müssen, bis er die schriftliche Zustellung seines Bescheids bekommt.
Bevor er seine Anhörung hat, kommt noch ein 25-jähriger Albaner zu seinem Anhörungstermin. Ihn begleitet der amtlich bestellte Dolmetscher Rasim Gashi, der im Kosovo geboren wurde und seit 21 Jahren in Lüneburg lebt. Wiltraut Thönnißen trägt an diesem Tag eine lila Bluse und fordert den Asylsuchenden in ihrem Büro freundlich auf, Platz zu nehmen. Sie sitzt mit dem Rücken zu den Fenstern, die zum Kanal führen. An der Wand hängt eine Weltkarte und über dem Computer ein Poster mit persönlichen Urlaubsbildern aus der Türkei. Auf dem Tisch steht eine Flasche Mineralwasser mit zwei Gläsern.
Für den Gesprächsverlauf gibt es feste Regeln. Die Entscheiderin sagt zu dem Antragsteller: „Ich will persönliche Daten erfragen. Sie erzählen von sich aus, was vorgefallen ist. Sie sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.“ Der Lüneburger Dolmetscher übersetzt, der junge Albaner nickt.
„Heute“, fügt Thönnißen hinzu, „ist der Tag, wo sie alles vortragen können. Danach gibt es keine Gelegenheit mehr.“ Sie spricht ruhig und blickt dabei ihrem Gegenüber in die Augen. Es sind Sätze, die Entscheider wie sie hundertfach gesprochen haben und die Bedeutung dieses Verfahrens hervorheben. Es geht schließlich um Bleiben oder Nichtbleiben.
Artikel 16a des Grundgesetzes sichert politisch Verfolgten ein individuelles Grundrecht auf Asyl. Wirtschaftliche Fluchtgründe zählen nicht dazu. Gegenwärtig strömen vor allem Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland, gefolgt von Menschen aus dem Kosovo und Albanien. Wie aus der Statistik des Bundesamtes hervorgeht, lag die durchschnittliche Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer im vergangenen Jahr bei 31 Prozent. Wer aus Syrien stammt und Asyl sucht, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anerkannt. Die Chancen, dass Flüchtlinge aus dem Balkan Asyl erhalten, gelten dagegen als sehr gering. Weil es auf dem Balkan keine politische Verfolgung mehr gibt, ist die Anerkennungsquote unter einem Prozent, heißt es im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Der Albaner hat in der Telekommunikations-Branche gearbeitet, aber seinen wohl schlecht bezahlten Job verloren. „Ich bin meinem freien Willen gefolgt und wollte in ein freies Land gehen“, sagt er der Entscheiderin. Er kaufte sich ein Busticket und fuhr nach Griechenland. Danach ging es mit dem Flugzeug nach Deutschland – für 89 Euro.
Auf Nachfrage nennt er wirtschaftliche Gründe für seinen Asylantrag: „Ich bin gekommen, um ein besseres Leben zu führen, einen würdigen Job zu finden und eine Familie zu gründen, mir eine Existenz aufzubauen. Deswegen bin ich ausgereist.“ Ob er, wenn er nach Albanien zurückkehren müsse, vor etwas Angst habe, fragt die Entscheiderin. „Ich habe keine Angst.“ Solche Fragen stellt Thönnißen mit gewohnter Routine. Die Arbeit bereitet ihr grundsätzlich Freude, auch wenn sie an den Nerven zehrt. Die Bergedorfer Volljuristin arbeitet seit 1990 im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. „Internationale Politik und die Vielfalt der Kulturen interessieren mich sehr“, sagt die gläubige Katholikin. In ihrer gesamten Laufbahn hat sie schätzungsweise über 4500 Asylanträge entschieden.
Auch in ihrer Freizeit dreht sich vieles um Flüchtlinge: Einmal pro Woche leitet sie ehrenamtlich in Allermöhe einen Gesprächskreis für Migrantinnen und Migranten. Das Schicksal von Menschen auf der Flucht bewege sie nicht nur als Entscheiderin, sondern auch als Bürgerin, sagt sie. An der Wand ihres Büros hängt ein kleines Schild, auf dem stehen die Worte: „Wer loslässt, hat zwei Hände frei.“ Um neue Kraft zu tanken, singt sie seit Jahren im Hamburger Oratorienchor mit. Regelmäßig nehmen Entscheider wie sie die Supervisionsangebote der Behörde in Anspruch. Denn in den Anhörungen werden sie häufig mit schlimmen Schicksalen konfrontiert.
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Weil Thönnißen Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgungen ist, weiß sie, welcher Gewalt gerade Frauen und Mädchen ausgesetzt sind. „In der Supervision lernen wir, Stress abzubauen und Abstand zu gewinnen.“ Zudem werden immer wieder länderspezifische Fortbildungen angeboten. Die Entscheider werden zudem in den Schwerpunkten Anhörungstechnik und Glaubwürdigkeit geschult.
Wie glaubhaft seine Aussagen sind, wird Wiltraut Thönnißen gleich bei dem Afghanen Ahmed O. überprüfen, der inzwischen eingetroffen ist. Es ist 11.30 Uhr, und die Anhörung beginnt. Anwesend ist auch eine Dolmetscherin.
Thönnißen: „Möchten Sie ein Glas Wasser?“ Antragsteller: „Danke.“
Es folgen die üblichen Fragen. Ahmed stammt aus Kabul, spricht mehrere Sprachen und hat seinem Schleuser 11.000 Euro bezahlt. Das Geld stamme aus einem Hausverkauf, erklärt er. Ahmed hat schneeweiße Zähne und berichtet, dass unbekannte Männer seinen Bruder und ihn bedroht und geschlagen hätten. Der Grund: Er habe mehrfach seinen Bruder chauffiert, der für einen amerikanischen Fernsehsender arbeitete.
Nach dem Überfall musste Ahmed im Krankenhaus behandelt werden, sein Bruder auch. „Unsere Mutter sagte: ,Euer Leben ist in Gefahr.‘ Deshalb habe ich Kabul verlassen.“ Der Afghane floh über Tadschikistan in die Türkei, von dort aus nach Griechenland und schließlich nach Deutschland.
Das Protokoll wird übersetzt und dem jungen Afghanen vorgelesen
Die Entscheiderin fragt nach, an welchem Tag der Überfall war. Er nennt ein exaktes Datum – nach europäischer Zeitrechnung. Um die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen zu überprüfen, fragt sie nach. „Wann war das nach dem afghanischen Kalender?“ Aber der Antragsteller kann ein solches Datum nicht nennen. Das macht sie stutzig. Erst als er begründet, dass er für ein westlich geprägtes Bildungsinstitut gearbeitet und ständig den westlichen Kalender benutzt habe, scheint sie vom Wahrheitsgehalt seiner Angaben überzeugt zu sein.
Thönnißen: „Was würde bei einer Rückkehr passieren?“ Antragsteller: „Ich bin in Lebensgefahr.“ Diese Aussage dürfte richtig sein, denn die Taliban verfolgen immer wieder Afghanen, die für westliche Institute arbeiten.
Vorher hatte Wiltraut Thönnißen die Aussagen des Antragsstellers immer wieder zu Protokoll gegeben. Sie diktierte sie in ein Mikrofon, und die Computersoftware verwandelte die mündlichen Worte in schriftliche Sätze. Sie diktierte: „Frage Doppelpunkt: Haben Sie Militärdienst geleistet Fragezeichen: Antwort Doppelpunkt: nein.“ Am Ende der 90-minütigen Anhörung erhält der junge Afghane das Protokoll. Es wird in seine Landessprache übersetzt und ihm noch einmal vorgelesen. Er sagt auf Deutsch: „Danke“.
Die Chancen, dass er Asyl in Deutschland erhält, dürften gut sein.