Berlin. Bund und Länder haben auf ihrem Gipfel Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Lesen Sie hier, ab wann die Erleichterung gelten sollen.

Auch wenn die Corona-Zahlen in der andauernden Omikron-Welle weiterhin hoch sind, haben Bund und Länder am Mittwoch Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. In der Runde mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wurde ein dreistufiger Öffnungsplan beschlossen. Demnach sind spätestens ab März weitreichende Lockerungen geplant, sofern es die Situation in den Krankenhäusern zulässt. Besagte Situation soll anhand der 7-Tage-Inzidenz, der Belegung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsrate bewertet werden.

Corona-Maßnahmen: Drei Öffnungsstufen bis zum 20. März

In der ersten Stufe sollen dabei die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen im Fokus stehen. Sie sollen zuerst wegfallen – ein genaues Datum sieht der Beschluss jedoch nicht vor. Erwartet wird, dass diese ersten Regelungen bereits in den kommenden Tagen in Kraft treten. Es liegt an den einzelnen Bundesländern, die Beschlüsse nun über die Landesparlamente umzusetzen.

Anders ist das beim zweiten möglichen Öffnungsschritt, der ab dem 4. März gelten soll. Dann können Hotels und die Gastronomie laut Beschluss wieder die 3G-Regel einführen und so auch getesteten Ungeimpften den Zutritt ermöglichen. Auch Diskotheken und Clubs könnten dann wieder öffnen. Allerdings unter 2G-Plus-Bedingungen.

Der dritte Öffnungsschritt soll dann ab dem 20. März eintreten. Hier könnten alle "tiefgreifenderen" Maßnahmen fallen – mit Ausnahme der Maskenpflicht in Innenräumen und im Nahverkehr, dem Abstandsgebot und allgemeinen Hygienevorgaben. (mit dpa/fmg)