Frankfurt/Berlin. Weil einer Mutter aus Hessen kein Kitaplatz angeboten wurde, klagte sie nun. Das Gericht entschied: Sie hat Recht auf Schadenersatz.

Eine Frau aus Hessen meldete unmittelbar nach der Geburt ihres Sohnes den Bedarf für eine Kinderbetreuung an. Die Mutter wählte dabei alle Einrichtungen aus, die es in ihrer Umgebung gab. Trotzdem konnte ihr zwischen März und November 2018 kein zumutbarer Betreuungsplatz für das damals einjährige Kind angeboten werden.

Nun hat das Frankfurter Oberlandesgericht geurteilt, dass ihr der Landkreis 23.000 Euro Entschädigung zahlen muss. Der Landkreis müsse der Mutter den Verdienstausfall ersetzen, teilte das Gericht am Montag mit. Als Träger der Jugendhilfe müsse er für jedes rechtzeitig angemeldete und anspruchsberechtigte Kind ab dem ersten Geburtstag einen angemessenen Betreuungsplatz nachweisen.

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Gericht: Betreuungsplatz in Offenbach war nicht zumutbar

Das Landgericht in Darmstadt hatte der Frau zunächst 18.000 Euro zugesprochen, daraufhin ging die Mutter in Frankfurt am Main in Berufung. Das OLG erhöhte den Schadensersatz nun um weitere 5000 Euro.

Ein verfügbarer Betreuungsplatz in Offenbach sei wegen der Entfernung nicht zumutbar gewesen, entschied das Gericht. Die Fahrtzeit von der Wohnung dorthin betrage eine halbe Stunde, die Klägerin wäre bis zum Arbeitsplatz 56 Minuten unterwegs gewesen.

Neben dem "individuellen Bedarf des Kinds" müsse bei der Zumutbarkeit auch auf die Bedürfnisse der Eltern geachtet werden, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Mütter haben Recht auf Erstattung des Verdienstausfalls

Im Jahr 2016 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mütter grundsätzlich das Recht auf Erstattung des Verdienstausfalls haben, wenn die Kommune keine Kitaplätze anbietet und dadurch Gehaltseinbußen entstehen. Drei Mütter aus Leipzig hatten damals in Karlsruhe geklagt. (bef/dpa)