Berlin. In Deutschland dürfen die Fitnessstudios vielerorts wieder öffnen. Dafür gibt es aber strenge Auflagen. Ein Überblick über die Regeln.

  • Monatelang waren die Fitnessstudios in Deutschland geschlossen
  • Nun öffnen sie wieder - allerdings unter strengen Auflagen
  • Wir zeigen, was Sportbegeisterte beachten müssen, wenn sie ins Studio gehen

Mehr als zehn Millionen Menschen sind in Deutschland Mitglied eines Fitnessstudios. Wegen der Corona-Pandemie mussten die Sporteinrichtungen monatelang geschlossen bleiben. Dank der sinkenden Zahl der Neuinfektionen können die Corona-Maßnahmen nun auch in diesem Bereich gelockert werden: Fitnessstudios sind in den meisten Bundesländern schon wieder geöffnet oder können bald wieder ihre Mitglieder empfangen.

Allerdings unterscheiden sich die Regeln und Bedingungen in den einzelnen Ländern etwas. Was in den Landesverordnungen bezüglich der Fitnessstudios geregelt ist, ist in dieser Übersicht kurz und knapp zusammengefasst.

Niedersachsen

Fitnessstudios können aber einer örtlichen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 öffnen und dürfen mit negativem Test besucht werden. Für Kontaktsport gilt eine zusätzliche Begrenzung auf 30 Teilnehmer. Bei einer Inzidenz unter 35 reicht ein Hygienekonzept als Absicherung aus.

Nordrhein-Westfalen

In Abhängigkeit von der lokalen Sieben-Tage-Inzidenz können Studios im bevölkerungsreichsten Bundesland wieder öffnen. Liegt sie unter 50, können Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgungs-Maßnahmen besucht werden. Sinkt die landesweite Inzidenz auf unter 35, soll Sport in Fitnessstudios auch ohne Test möglich sein.

Schleswig-Holstein

Seit Ende Mai ist in dem norddeutschen Bundesland Sport im Innen- und Außenbereich wieder möglich. Alle Sportanlagen im Land werden geöffnet, auch Fitnessstudios. Für den Besuch eines Studios und Schwimmhallen ist ein negativer Corona-Test erforderlich.

Auch beim Training mit einer Gruppe von mehr als zehn Teilnehmern gilt eine Testpflicht. Für gemeinsame Kurse müssen mit Test 20 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen, ohne Test 80 Quadratmeter. Insgesamt dürfen in beiden Fällen jeweils maximal 125 Personen gleichzeitig trainieren.

Corona: Maskenpflicht wird noch bleiben

weitere Videos

    Baden-Württemberg

    Hier dürfen Fitnessstudios ab dem 7. Juni wieder öffnen. Dafür hat die Landesregierung das Stufenmodells angepasst: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50, darf in Fitness- und Yogastudios und vergleichbarer Einrichtungen wieder kontaktarmer Freizeit- und Amateursport allgemein betrieben werden. Dabei müssen 20 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen, es ist ein Hygienekonzept und negativer Corona-Test erforderlich und es gilt eine Maskenpflicht.

    Auch interessant: Wie werde ich die lästigen Pandemie-Kilos los?

    Bayern

    Der Freistaat hat schon am 21. Mai mit der Wiedereröffnung der Studios begonnen: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 ist kontaktfreier Indoorsport wieder erlaubt.

    Es gelten aber strenge Bedingungen. So muss das Fitnessstudio ein Schutz- und Hygienekonzept inklusive Lüftungskonzept vorlegen können und umsetzen, es gilt eine FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung und beim Duschen). Trainierende müssen einen negativer Corona-Test bei Inzidenzwerten zwischen 50 bis 100 vorlegen – und einen Termin buchen. In Regionen mit einer weniger als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche entfällt die Testpflicht.

    Berlin

    Das Trainieren in Fitnessstudios und sonstigen Indoor-Sportanlagen ist seit Juni. Fürs Sporteln gelten in der Hauptstadt folgende Corona-Regeln: Es besteht eine Testpflicht, eine Maskenpflicht (nicht während des Trainings) und eine Terminbuchungspflicht. Zudem dürfen nur Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal zehn Personen zusammen trainieren. Studios müssen selbstverständlich auch ein Hygienerahmenkonzept vorlegen.

    Trainingsgeräte stehen in einem leeren Fitnessstudio.
    Trainingsgeräte stehen in einem leeren Fitnessstudio. © dpa

    Brandenburg

    Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 dürfen seit dem 1. Juni Fitnessstudios sowie Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Tanzstudios und vergleichbare Einrichtungen wieder ihre Türen fürs Training öffnen. Jedes Studio muss ein Hygienekonzept vorlegen, das Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung, eine Testpflicht und Regelungen zur Terminbuchung enthält.

    In den Sportanlagen muss der Mindestabstand eingehalten und ausreichend gelüftet werden. Zudem gilt in den Umkleidekabinen eine Maskenpflicht. Kontaktsport mit mehr als 30 Personen ist untersagt.

    Thüringen

    Seit Anfang Juni dürfen auch in Thüringen Fitnessstudios inklusive Duschen und Umkleiden wieder öffnen. Voraussetzung für das Training ist das Vorlegen eines negativen Testergebnisses und Maßnahmen zur Kontaktverfolgung. Liegt die örtliche Corona-Inzidenz unter 35, entfällt die Testpflicht.

    Bei der Sportausübung selbst muss keine Maske getragen werden. Für Thüringer Fitnessstudios gilt aktuell keine Personenbegrenzung, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss jedoch eingehalten werden.

    Lesen Sie auch: Corona: Wiederholen wir die Fehler von vergangenem Sommer?

    Bremen

    Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen dürfen seit Ende Mai wieder öffnen. Saunen bleiben geschlossen. Sport in geschlossenen Räumen ist mit bis zu zehn Personen oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen sowie zwei Übungsleitern möglich. Damit die Lockerung aufrecht erhalten wird, muss die Sieben-Tage-Inzidenz konstant unter 50 liegen.

    Hamburg

    Fitnessstudios dürfen in Hamburg seit dem 1. Juni 2021 wieder öffnen. Hier muss ein Abstand von 2,50 Meter zwischen den Trainierenden gewährleistet werden und die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Für den Studiobesuch muss auch ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

    Hessen

    Auch in Hessen sind die Fitnessstudios wieder offen. Es gelten die üblichen Pflichten zur Terminvereinbarung, Vorlegen eines Hygienekonzepts, der Datenerhebung zur Kontaktverfolgung und ein Limit von einer Person pro 40 Quadratmetern Trainingsfläche. In der Corona-Verordnung des Landes wird ein negativer Test empfohlen.

    Mecklenburg-Vorpommern

    Seit dem Juni ist Sport in Fitnessstudios sowie Vereinen wieder erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern gelten dabei folgende Einschränkungen: Im Freien dürfen maximal 25 Personen zusammen Sport treiben, in Hallen maximal 15 Personen, wobei Erwachsene einen negativen Test vorlegen müssen. Bei Kindern und Jugendlichen reichen die zweimal pro Woche durchgeführten Schultests aus.

    Für den Besuch von Fitness- und Yogastudios muss man ein negatives Testergebnis vorlegen. Zudem muss ein Termin vereinbart werden, da nur eine Person auf zehn Quadratmeter Trainingsfläche kommen darf.

    Rheinland-Pfalz

    In Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 können Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen wieder Kunden und Mitglider empfangen. Dafür wird ein negativer Test benötigt – außer man ist vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen. Auf 20 Quadratmetern darf maximal eine Person trainieren. Weiterhin müssen die Kontakte erfasst werden und zwischen den Übungen und in den Gängen und Kabinen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz langfristig unter 50 dürfen sogar zehn Personen kontaktfreien Indoorsport (mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) betreiben. Dabei ist ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten.

    Saarland

    Aktuell sind die Fitnessstudios im Saarland geöffnet. Solange die Sieben-Tage-Inzidenz niedriger als 100 ist, bleibt das Training unter Auflagen möglich. Auch hier gilt: Es muss ein Hygienekonzept vorliegen, Sportler und Sportlerinnen müssen einen negativen Test mitbringen und die Zahl der Personen auf der Trainingsfläche ist streng begrenzt.

    Sachsen

    Die sächsischen Fitnessstudios sind wieder geöffnet. Für den kontaktfreien Sport im Innenbereich muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt diese Testpflicht. Die Corona-Regeln, wie beispielsweise Kontaktbeschränkungen, gelten auch im Sportbereich.

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt dürfen die Fitnessstudios öffnen, wobei die zulässige Personenzahl auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter, höchstens aber auf zehn Personen begrenzt ist. Alle anwesenden Personen müssen negativ getestet sein.

    Kurse in Studios, in Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern zu anderen Personen ebenfall wieder stattfinden – natürlich mit Testnachweisen und Kontaktdatenerfassung.

    (bml)