Berlin. Manchmal erhalten auch junge Menschen und Kinder die Coupons für verbilligte FFP2-Masken. Ein Irrtum liegt aber meistens nicht vor.

So mancher wundert sich, was in diesen Tagen per Post bei ihm ankommt. Denn aktuell versenden die Krankenkassen die Coupons für FFP2-Masken – die vor allem Senioren und chronisch Kranke erhalten sollen. Doch manchmal erhalten auch junge Leute oder Eltern für ihre Kinder die Gutscheine. Das irritiert so manchen Empfänger.

Denn auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist - und auch kleine Kinder erhalten die Gutscheine. „Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?“, schreibt etwa ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

Mehr als jeder dritte Bürger erhält Coupons für FFP2-Masken

Zum Infektionsschutz soll aktuell mehr als jeder dritte Bürger in Deutschland vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko beschlossen – dazu zählen Menschen über 60 und oder Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Insgesamt bekommen rund 34 Millionen Bürger über das Bundesprogramm Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können.

Dass auch Jüngere die Gutscheine in diesen Tagen in ihrem Briefkasten finden, hat laut Bundesgesundheitsministerium einen einfachen Grund. Liegen klare Indikationen, darunter bestimmte Vorerkrankungen vor, erhält man auch als unter 60-Jähriger die Gutscheine. Auch ein 30-Jähriger mit chronischer Lungenerkrankung könne Masken bekommen, hieß es.

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Corona-Schutz: Masken-Gutscheine auch bei bestimmten Vorerkrankungen

„Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt“, berichtete ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen.

Die Gutscheine würden an alle Versicherten versandt, für die in den Abrechnungsdaten eine Diagnose aus dem vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterienkatalog verzeichnet sei. Dazu gehöre etwa auch Asthma. „Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass Ärzte einen "Verdacht auf Asthma" untersucht hatten und diese Befunde nun in den Datenbanken als Kriterien zum Versand der FFP2-Masken gewirkt haben“, sagte der Sprecher.

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Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verwies wegen Fragen des Versandes an die einzelnen Kassen der Empfänger. Eine Sprecherin der AOK Bayern in München sagte: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst sei, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt habe, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspreche. Dies könnte dann auch Kinder betreffen. (fmg/afp)