Berlin. Corona-Risikopatienten sollen Gutscheine für FFP2-Masken erhalten. Warum es allerdings logistische Probleme beim Versand geben könnte.

  • Ältere Menschen und Corona-Risikopatienten sollen Gutscheine für FFP2-Masken erhalten, die sie in Apotheken einlösen können
  • Allerdings bahnen sich beim Gutscheinversand logistische Probleme an
  • Mehr als 27 Millionen Deutsche Anspruch auf die Masken-Gutscheine

Im Kampf gegen das neuartige Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium bereits Anfang Dezember 2020 beschlossen, Risikogruppen mit Masken mit FFP2-Standard auszustatten. Deutschlandweit haben mehr als 27 Millionen Menschen Anspruch auf diese besondere Versorgung während der Corona-Pandemie.

FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, sie bieten aber auch keinen 100-prozentigen Schutz. In einer ersten Runde, die vom 15. Dezember bis 6. Januar andauerte, hatten unter anderem Risikopatienten und Bürger über 60 Jahren die Möglichkeit, insgesamt drei Schutzmasken gegen Vorlage eines Coupons unentgeltlich in Apotheken abzuholen. Lesen Sie auch: Corona-Schutz: Das müssen Sie über FFP2-Masken wissen

Zweite Stufe der Maskenverteilung startet am Mittwoch

Am kommenden Mittwoch nun soll die zweite Verteilungsrunde beginnen.

  • Von Januar bis April sollen Berechtigten je zwei Mal sechs Schutzmasken ausgehändigt werden.
  • Diesmal allerdings für einen Eigenbeitrag von je zwei Euro.
  • Voraussetzung dafür: Die Vorlage des Anschreibens und Berechtigungsscheins, der ihnen zuvor von ihrer Krankenkasse ausgehändigt wurde.

Nach Recherchen der Tageszeitung "Die Welt" könnte es bei der Auslieferung der entsprechenden Gutscheine jedoch zu Verzögerungen kommen. Der logistische Aufwand hinter dem fälschungssicheren Gutscheinsystem nämlich ist enorm: Die von der Bundesdruckerei erstellten Gutscheine werden zuerst an die jeweiligen Krankenkassen geschickt, die sie anschließend an Bürgerinnen und Bürger weiterleiten müssen.

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Krankenkassen verschicken nicht alle Gutscheine mit einem Mal

Obwohl die Zustellung der Gutscheine bereits für Anfang Januar angekündigt worden war, rechnen Quellen der Welt damit, dass ein Großteil der Coupons erst an diesem Wochenende bei berechtigten Personen ankommen wird. Hinzu kommt, dass nicht alle Gutscheine mit einem Mal verschickt werden. Stattdessen staffeln die Krankenkassen den Versand nach Reihenfolge des Alters: ab 75, ab 70, ab 60.

Dass sich die Zustellung der Gutscheine tatsächlich weit nach hinten verzögern könnte, darauf deutet auch eine Pressemitteilung der AOK Plus hin, die am 6. Januar veröffentlicht wurde. Darin wird auch der Bereichsleiter Kampagnenmanagement, Jan Günther, zitiert: „Wir warten jetzt täglich auf die Lieferung der Berechtigungsscheine aus der Bundesdruckerei.“ AOK Plus bittet Versicherte um Geduld Sobald die Gutscheine bei der Krankenkasse ankämen, könne der Versand beginnen.

Masken-Coupons: Zustellung könnte sich deutlich verzögern

„Spätestens nach sieben Tagen sollte auch der oder die letzte Anspruchsberechtigte die Sendung mit einem standardisierten Anschreiben und jeweils zwei Coupons im Briefkasten haben“, so Günther weiter. Sollte er Recht behalten und die Verteilung der Gutscheine tatsächlich bis zu sieben Tage dauern, müssen einige Versicherte allerdings weit über den kommenden Mittwoch hinaus auf die Zustellung warten.

"Das Verfahren selbst, so bürokratisch es auch ist, kann von der AOK PLUS nicht verändert werden. Wir können nur an die Versicherten appellieren, sich bis zum Erhalt der Coupons noch etwas zu gedulden", wird Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS, weiter zitiert.

FFP2-Masken: DAK hat mit Versand der Gutscheine begonnen

DAK Gesundheit hat dagegen nach eigenen Angaben bereits am 7. Januar mit dem Versand begonnen, Berechtigungs-Coupons für Schutzmasken an Versicherte zu verschicken. In einer entsprechenden Pressemitteilung heißt es allerdings, dass der Versand auch hier in drei Tranchen erfolgt.

Zuerst würden Personen ab 75 Jahren angeschrieben, anschließend Personen ab 70 Jahren und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren, zuletzt alle Versicherten ab 60 Jahren. Den Bund kostet die Aktion übrigens rund 2,5 Milliarden Euro.

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FFP2-Masken: Diese Personengruppen haben Anspruch

Den genauen Personenkreis hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Anfrage des Gesundheitsministeriums definiert. Dazu zählen: über 60-Jährige, Menschen mit COPD oder chronischer Herzinsuffizienz, chronischer Niereninsuffizienz, zerebrovaskulärer Erkrankung, insbesondere Schlaganfall, oder Diabetes mellitus Typ 2. Zudem erhalten Krebspatienten mit aktiven, fortschreitenden oder metastasierenden Tumorerkrankungen, beziehungsweise bevorstehenden Therapien mit Immunsuppressiva, Menschen mit Organ- oder Stammzelltransplantationen und nicht zuletzt Frauen mit Risikoschwangerschaften die Coupons.

Neben dem Nachweis des Risikofaktors müssen Personen außerdem einen Wohnsitz in Deutschland haben, um Anspruch auf die FFP2-Masken zu haben. Mehr zu dem Verfahren: FFP2-Masken zum Corona-Schutz: Wie man sie bekommt, was sie kosten