Berlin. Deutschland befindet sich im Corona-Lockdown. Haben Blumenläden oder Baumärkte geöffnet? Und die Post? Diese Geschäfte bleiben offen.

  • Seit Mittwoch gilt in Deutschland erneut ein harter Corona-Lockdown
  • Er soll helfen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen
  • Hart getroffen wird derweil der Einzelhandel: Ein Teil der Weihnachtsgeschäfts bricht weg
  • Doch nicht alle Geschäft sind geschlossen – wir zeigen die Ausnahmen

Nachdem die Corona-Zahlen in den ersten Wochen des „Lockdown Light“ auf einem hohen Niveau geblieben und zuletzt wieder gestiegen waren, reagierte die Regierung – aus dem „Lockdown Light“ wurde ein echter Lockdown.

Corona-Lockdown: Viele Geschäfte müssen schließen

Den Einzelhandel treffen die neuen Maßnahmen in der Vorweihnachtszeit hart. Bis auf Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs musste der gesamte Einzelhandel ab dem 16. Dezember schließen.

Lockdown: Diese Geschäftszweige müssen schließen

  • Bekleidungsgeschäfte
  • Blumenläden
  • Möbelläden
  • Baumärkte
  • Sportartikelhändler
  • Buchläden
  • Spielzeuggeschäfte
  • Elektronikläden
  • Antiquitäten- und Gebrauchtwarenhändler
  • Glühweinstände
  • Kosmetiksalons
  • Friseure
  • Schönheitssalons
  • Massagestudios
  • Tattoo-Studios

Für Baumärkte gelten spezielle Regelungen. So sollen sie für Handwerker mit Gewerbeschein geöffnet bleiben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird für die anderen Kunden das Abholen von online bestellter Ware (click&collect) wahrscheinlich möglich. Lesen Sie hier:Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten - So viele Personen dürfen sich treffen.

In Berlin beriet der Senat am Dienstag unter anderem, wo Menschen mit Holz- oder Kohleheizungen Brennstoff herbekommen, wenn die Baumärkte geschlossen sind.

Lesen Sie auch: Wie lange geht der Lockdown? Bis Ostern 2021?

Weihnachtsbäume dürfen weiter verkauft werden.
Weihnachtsbäume dürfen weiter verkauft werden. © dpa | Bernd Thissen

Lockdown: Welche Geschäfte offen bleiben

Auch wenn der Einzelhandel bis zum zum 10. Januar generell geschlossen bleibt, gibt es Ausnahmen – für Geschäfte, die Dinge für den täglichen Bedarf verkaufen. Das sind:

  • Lebensmittelmärkte
  • Buchhandlungen (nur in Berlin)
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Optiker
  • Tankstellen
  • Waschanlagen
  • Autowerkstätten
  • Banken
  • Post
  • Reinigungen
  • Weihnachtsbaumhändler

Wichtig: Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln kann in Supermärkten eingeschränkt werden.

Auch Glühweinstände mussten schließen

Auch auf Glühwein auf der Straße müssen die Menschen vorerst verzichten.
Auch auf Glühwein auf der Straße müssen die Menschen vorerst verzichten. © dpa | Matthias Bein

Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke zum Verzehr außer Haus anbieten, dürfen das weiterhin tun – allerdings untersagte die Bundesregierung ab dem 16. Dezember den Verzehr vor den Restaurants. Dort hatten sich in den vergangen Wochen häufig Menschentrauben gebildet.

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Schließen mussten auch die mobilen Glühweinstände, die sich in den letzten Wochen zunehmender Beliebtheit erfreut hatten. Grund dafür ist ein striktes Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum, das ebenfalls seit dem 16. Dezember gilt.

Ebenfalls gilt ein komplettes Verbot für den Verkauf von Feuerwerkskörpern sowie ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr. (mit dpa)