Hamburg. Nach einem Hamburger Gerichtsurteil verletzt das Kinderlied „Hey, Pippi Langstrumpf“ über Astrid Lindgrens Figur das Urheberrecht.

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil am Mittwoch verkündet, dass der deutsche Text des Kinderliedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ das Urheberrecht verletzt. Der Zivilkammer zufolge müssen die Erben der 2002 verstorbenen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren an den Einnahmen beteiligt werden.

1969 habe es die Schwedin strikt abgelehnt, dass sich Wolfgang Franke, der Verfasser der deutschen Textversion, als alleiniger Autor nennt. Sobald das Urteil vollstreckt wird, dürfen Frankes Witwe und die Münchner Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft den Liedtext demnach nicht weiter verbreiten. Außerdem müssen die Parteien ihre Einnahmen seit 2007 offenlegen – und Lindgrens Erben einen Schadensersatz für die entgangene Beteiligung an den Umsätzen zahlen.

„Hey, Pippi Langstrumpf“: Was passiert mit dem Kult-Kinderlied?

Obwohl der Verlag des deutschen Liedschreibers die Zeilen „Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach’ mir die Welt, wie sie mir gefällt...“ nicht mehr verbreiten darf, soll das Kinderlied nicht völlig aus dem deutschen Kulturgut verschwinden.

Rechtsanwalt Ralph Oliver Graef, der die Lindgren-Erbengesellschaft vertritt, versicherte: „Wir werden alles daran setzen, dass das nicht passiert“. Schließlich sei Pippi Langstrumpf „eine Ikone“. Das Lied soll in Deutschland weiter gehört werden dürfen. (day/dpa)

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