Helmstedt. Er sagt: An der Kasse hätten die Kunden bei seinem Einkauf zu wenig Platz gehabt. Der Betreiber entschuldigt sich. Ein Einzelfall in Corona-Zeiten?

Mit dem Vormarsch der Corona-Pandemie wird das Einhalten von Abständen immer wichtiger. Doch an der Kasse im Geschäft gelingt genau das manchmal nicht. Wie darauf reagieren, wenn Ihnen jemand in der Warteschlange auf die Pelle rückt oder den Gang versperrt? Sagen Sie etwas? Riskieren Sie einen Streit? Oder nehmen Sie die Situation in Kauf – frei nach dem Motto: Wird schon nichts passieren?

Ein Leser unserer Zeitung aus Helmstedt hat am Montag eine solche Situation in einem Drogeriemarkt an der Neumärker Straße erlebt – und daraufhin den Betreiber wie auch den Krisenstab des Landkreises Helmstedt kontaktiert.

„Um zirka 11 Uhr standen an beiden Kassen lange Schlangen“, schildert der Mann. „Diese Schlangen stehen parallel in einem schmalen Gang. Der Seitenabstand zueinander beträgt aufgrund der räumlichen Verhältnisse maximal 80 Zentimeter.“ Damit seien alle Hinweise des Betreibers auf gebührenden Abstand zwischen den Kunden ad absurdum geführt, moniert er – die Vorsichtsmaßnahmen sozusagen „verhöhnt“.

Geschäftsbetreiber entschuldigt sich: „Unglückliche Situation“

Auf unsere Nachfrage entschuldigt sich das Unternehmen für die geschilderten Abstandsprobleme. Es sei an diesem Tag – dem ersten des Teil-Lockdowns – zu „einer unglücklichen Situation aufgrund der aktuellen und für alle Beteiligten schwierigen und herausfordernden Lage gekommen“.

Die Räumlichkeiten im Geschäft an der Neumärker Straße seien so gestaltet, dass das Einhalten des Mindestabstandes grundsätzlich möglich sei. Die Mitarbeiter seien bemüht, das Kundenaufkommen bestmöglich zu entzerren und Warteschlangen an den Kassen zu verhindern. Zu den Maßnahmen zähle auch: die Kunden immer wieder an die „außergewöhnliche Situation“ zu erinnern.

Verordnung sieht in Geschäften eine Person auf zehn Quadratmetern vor – das ist allerdings nicht der Freiraum

Ein Problem also der unvorsichtigen Kunden – oder des Konzepts? Die seit Montag gültige Corona-Verordnung schreibt vor, dass Geschäfte des täglichen Bedarfs nur einen Kunden pro zehn Quadratmeter Fläche in den Verkaufsraum einlassen dürfen, um den Infektionsschutz zu gewährleisten. Angaben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik zufolge bezieht sich der Begriff „Verkaufsfläche“ auf die gesamte nutzbare Fläche abzüglich der Lager- und Sanitätsräume.

Eingeschlossen ist jedoch die von Regalen, Gefriertruhen oder Kassen belegte Fläche. Das bedeutet im Umkehrschluss: Der Indikator sagt wenig darüber aus, wie viel Platz zum Ausweichen den Kunden tatsächlich bleibt.

Einzelhandelsvorsitzender: Anfangsschwierigkeiten am ersten Tag des Lockdowns möglich

Die meisten Geschäfte in Helmstedt hätten allerdings diesen ausreichenden Platz oder würden ihre Kundenzahl gemäß der Regeln oder gar darüber hinaus herunterschrauben, sagt Claudius Traumann, Vorsitzender des hiesigen Einzelhandelverbands.

„Wir tun alle das, was nötig ist und was von uns erwartet wird. Dass es anfangs noch Umsetzungsschwierigkeiten geben kann, wird sicherlich so sein.“ Angst beim Einkaufen müsse aber niemand haben, betont Traumann. „Händler müssen die Kritik von Kunden auf jeden Fall annehmen. Andererseits muss jeder Kunde selbst entscheiden, ob er den Laden betritt, wenn er von außen sieht, dass es bereits voll ist.“

Der kritisierte Geschäftsbetreiber versichert, seine Mitarbeiter ein weiteres Mal zu sensibilisieren. Der Landkreis wiederum will an diesem Mittwoch verstärkt Passanten in den Straßen kontrollieren.

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