Wolfsburg. Eine neue Woche, eine neue Allgemeinverfügung: Die Stadt Wolfsburg hat am Montag in Sachen Corona nachgelegt. Was sich jetzt ändert.

Wer in Sachen Coronaregeln auf dem aktuellen Stand bleiben will, muss sich dieser Tage schon anstrengen. Die letzte Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg war noch keine Woche alt, da veröffentlichte die Kommune am Montag, 2. November, schon eine neue. Sie enthält mehrere Änderungen.

Einige betreffen die Maskenpflicht: So müssen Besucher der Gastromeile Kaufhof jetzt nur noch zwischen 9 und 20 Uhr Mund-Nasen-Schutz tragen. In der älteren Version stand eine Maskenpflicht bis 23.30 Uhr. Schüler und Lehrer der weiterführenden Schulen und Berufsschulen sollten laut Verfügung der vergangenen Woche bei einer Siebentagesinzidenz von 50 und mehr im Unterricht Maske tragen. Dabei bleibt es, hinzu kommt aber, dass diese Pflicht auch auf den Schulwegen gilt: Wenn nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann, wie auf Parkplätzen, und generell auf dem Weg zur Bushaltestelle.

Neue Verfügung enthält genauere Bestimmungen für Pflegeheime

Veränderungen gibt es auch für die Pflegeheime. Laut der Allgemeinverfügung der vergangenen Woche sollte bei einem Coronafall die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden. Das liest sich jetzt anders. Nicht mehr von Quarantäne ist die Rede, sondern von „erweiterten Auflagen zum Infektionsschutz“, die vom Gesundheitsamt erlassen werden. Als mögliche Auflagen werden aufgelistet: ein befristetes Verbot für alle Bewohner oder für Bewohnerkohorten, das Heim zu verlassen, Kontaktbeschränkungen für das Personal, auch außerhalb der Arbeit, Auflagen zum Personaleinsatz sowie Hygienemaßnahmen.

In die neue Allgemeinverfügung, die auf einem Erlass des Landesgesundheitsministeriums aus dem März und einer Verordnung der Landesregierung von Freitag, 30. Oktober, beruht, hat auch ein maximales Bußgeld für Zuwiderhandlungen Eingang gefunden. Laut Paragraf 4 können diese mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Bestimmungen zu Sport und Veranstaltungen wurden gestrichen. Hier gelten die strengeren Regeln, die das Land nach dem Gespräch der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin erließ.

Ausschlaggebend sind nun die Corona-Zahlen der Stadt Wolfsburg

Auf der Corona-Karte des Landesgesundheitsamtes gehörte Wolfsburg am Dienstag mit einer Siebentagesinzidenz von 47 Fällen wieder zu den wenigen Kommunen, die nicht (mehr) auf Rot stehen. Das spielt laut der neuen Wolfsburger Allgemeinverfügung aber keine Rolle: Ausschlaggebend sind nun nicht mehr die Zahlen des Landesgesundheitsamtes, sondern die der Stadt Wolfsburg.

Sie lagen am Dienstag bei 55 Fällen pro 100.000 Einwohner. Nach wie vor gilt, dass seit Überschreiten der Inzidenzschwelle von 50 Infektionen die strengeren Regeln so lange angewendet werden, bis die Stadt Wolfsburg etwas Neues anordnet.

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