Velpke. Der Rat der Samtgemeinde Velpke hat eine neue „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ beschlossen.

Die Samtgemeinde Velpke hat sich eine überarbeitete „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde“ gegeben. Eine reine Formalie war das für den Samtgemeinderat nicht – in der jüngsten Sitzung des Samtgemeinderates ging es um kleine aber offenbar wichtige Details. Da tauchten die Fragen auf, wann Poolpumpen laufen dürfen, und wann die Abendruhe beginnen sollte.

Die Verordnung ist der „Knigge“ des Alltags

Die Verordnung regelt Alltägliches. Nicht gestattet ist zum Beispiel, „öffentlich die Notdurft zu verrichten“. Autos und andere Fahrzeuge gehören nicht in Grünanlagen abgestellt und nur an behördlich dafür vorgesehenen Orten gewaschen. Die Pflichten von Hauseigentümern stehen ebenso definiert wie die Begrifflichkeit „ruhestörender Lärm“. Dafür braucht es klare Zeiten. Neben der ganztägigen Sonn- und Feiertagsruhe gelten in der Samtgemeinde Velpke demnächst diese Zeiten: Mittagsruhe: 13 bis 15 Uhr, Abendruhe: 19 bis 22 Uhr und Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr. In diesen Zeiträumen ist alles verboten, was die Ruhe der Allgemeinheit stört. Das ging Jörn Grona (CDU) zu weit. Abendruhe ab 19 Uhr, nicht mit ihm, denn: „Es gibt Berufstätige, die die Zeit bis 20 Uhr brauchen, um zumindest etwas im Garten machen zu können“, argumentierte er und meinte etwa das Rasenmähen. Gemäß Verordnung muss damit um 19 Uhr Schluss sein.

Samtgemeindebürgermeister setzt in Velpke Abendruhe ab 19 Uhr durch

Die Verwaltungsvorlage hatte eine Abendruhe ab 20 Uhr vorgesehen. Doch es war der erklärte Wunsch des Samtgemeindebürgermeisters, diese auf 19 Uhr vorzuverlegen. Und die Mehrheit im Rat folgte ihm. Man könne auch morgens vor der Arbeit etwas im Garten schaffen, hieß es. Jörn Grona scheiterte mit seinem Anliegen.

Problematisch war auch die Frage nach den Verboten während der Ruhezeiten. Da tauchte der Betrieb von genehmigungsfreien Anlagen wie Pool- oder Gartenpumpen auf. Dieser Punkt sei auf Wunsch aus der Bürgerschaft aufgenommen worden, begründete der Leiter des Fachbereiches Bürgerdienste, Uwe Wehke. „Das heißt, ich darf meinen Pool nicht am Sonntag nutzen", kam ein Einwurf. Selbst innerhalb der Fraktionen war man sich da nicht einig. Es gehe nicht allein um die Poolpumpen. „Die laufen schließlich nicht immer“, so Heinz-Udo Liedtke (SPD). Und Klaus Wenzel (SPD) sprach sich für den strittigen Punkt aus: „Wir haben das lange diskutiert und sind mit großer Mehrheit dafür.“ Am Ende fiel dieser Punkt, und der Rest der Verordnung bekam bei zwei Gegenstimmen sowie einer Enthaltung den Segen des Gremiums.