Köln. Nach dem Fund eines Sprengsatzes in einem abgestellten Zug in Köln gibt es einen Ermittlungserfolg. Ein 21-Jähriger wurde festgenommen.

Nach dem Fund eines vermeintlichen Sprengsatzes in einem abgestellten Zug in Köln hat die Polizei einen Tatverdächtigen in Lüdenscheid festgenommen. Beamte durchsuchten am Freitag die Wohnung des 21-Jährigen im Sauerland, wie die Polizei mitteilte.

Ihm werde vorgeworfen, das Paket, in dem sich Nägel und eine geringe Menge Schwarzpulver befunden hatten, in der Regionalbahn deponiert zu haben. Der Mann werde zurzeit vernommen, sagte ein Polizeisprecher am späten Freitagnachmittag.

Eine Reinigungskraft hatte den verdächtigen Gegenstand vergangenen Samstag auf der Toilette des abgestellten Zugs auf einem Betriebsbahnhof in Köln entdeckt. Der Inhalt war nach Angaben der Ermittler in Plastiktüten gewickelt und mit Klebeband verklebt. Eine akute Gefahr ging von dem vermeintlichen Sprengsatz demnach nicht aus. Es sei zwar eine Zündschnur dabei gewesen, diese sei aber nicht angezündet worden. Selbst wenn, wären die Nägel wohl nur wenige Zentimeter weit geflogen, so die Ermittler.

Mitarbeiter der Polizei stehen bei einem Zug auf dem Gelände des DB Betriebsbahnhofs Deutzer Feld, nachdem in dem abgestellten Zug ein Sprengsatz entdeckt worden war.
Mitarbeiter der Polizei stehen bei einem Zug auf dem Gelände des DB Betriebsbahnhofs Deutzer Feld, nachdem in dem abgestellten Zug ein Sprengsatz entdeckt worden war. © dpa | Steil-TV

Köln: Bombe in Zug war nicht funktionstüchtig

Laut aktueller Mitteilung der Polizei hatte der Verdächtige den Gegenstand bereits am Freitag (2. Oktober) in dem Zug deponiert, einen Tag vor dem Fund. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte berichtet, dass die Ermittler den Täter auf einem Überwachungsvideo entdeckt hatten. Er sei allerdings maskiert gewesen.

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hatte den Fall wegen der Gesamtumstände übernommen. „Der Fund eines sprengstoffverdächtigen Gegenstandes in einem öffentlichen Verkehrsmittel“ sei Anlass „zur Prüfung einer terroristischen Motivation des Täters“. Da die Bombe aber nicht funktionstüchtig war, wurde zunächst wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt.

(jkali/amw/dpa)