Berlin. Freiburg: Zwei Jahre nach der mutmaßlichen Tat sind im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen die Urteile gefallen.

Gut ein Jahr und 43 Verhandlungstage nach Prozessbeginn sind in dem Verfahren um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg die Urteile gefallen. Das Landgericht Freiburg verurteilte die meisten der elf Angeklagten zu Haftstrafen. Das verhängte Strafmaß reicht bis zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Die Männer waren zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass sie die 18-Jährige Frau Mitte Oktober 2018 nachts vor einer Disco in Freiburg in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen haben.

Nacheinander haben die Männer nach Überzeugung des Gerichts die Frau vergewaltigt. Eine gleichzeitige Vergewaltigung durch mehr als einen Täter sei nicht sicher nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die die Täter von ihrem Opfer abließen.

Prozess um Gruppenvergewaltigung: Frau war wegen Ecstasy-Tablette wehrlos

Wie ein Mediziner vor Gericht erklärt hatte, sei die junge Frau zum Tatzeitpunkt nach Einnahme einer Ecstasy-Tablette wehr- und hilflos gewesen. Als die 18-Jährige schließlich vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben.

Von mehreren der Angeklagten sind laut Polizei später DNA-Spuren an der Frau gefunden worden. Vor Gericht bestritten viele Beschuldigte allerdings eine Vergewaltigung oder schwiegen.

Freiburg: Verteidigung forderte überwiegend Freispruch für die Angeklagten

Der Fall hatte auch Aufmerksamkeit erregt, weil viele der Angeklagten Geflüchtete sind. Bereits der Anfang des Prozesses im Juni vergangenen Jahres war hitzig: Als die elf Angeklagten in den Saal geführt wurden, schimpfte einer der Männer lautstark auf Arabisch und richtete den ausgestreckten Mittelfinger gegen Presse, Justizbeamte und in den Zuschauerraum.

Die Anklage hatte bei acht Beschuldigten, die in Untersuchungshaft saßen, auf Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren sowie auf Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und viereinhalb Jahren plädiert. Zwei zu dem Zeitpunkt nicht inhaftierte Angeklagte sollten wegen unterlassener Hilfeleistung zu Freiheitsstrafen von sieben Monaten beziehungsweise zu sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Bei einem weiteren Angeklagten, der ebenfalls nicht mehr in Haft war, hatte die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.

Auch die Verteidigung hatte überwiegend für Freisprüche für ihre jeweiligen Mandanten plädiert.

Prozess in Freiburg – Mehr zum Thema

Seit Juni 2019 standen die Angeklagten im Fall um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Freiburg vor Gericht. Die Hintergründe dazu: Gruppenvergewaltigung in Freiburg – Prozess hat begonnen. Zuvor hatte die Polizei angekündigt, die Ermittlungen in dem Fall darzustellen. Dabei kam auch heraus, dass einige der Beschuldigten bereits auffällig geworden waren. Vergewaltigung in Freiburg: Verdächtiger ist Intensivtäter.

(dpa/reb)