Duisburg. Der Prozess um das Loveparade-Drama mit 21 Toten im Jahr 2010 ist eingestellt worden. So begründet das Gericht die Entscheidung.

Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 mit 21 Toten eingestellt. Bei den drei zuletzt verbliebenen Angeklagten hatte das Gericht zuvor nur eine geringe Schuld vermutet. Damit endet einer der aufwendigsten Strafprozesse der Nachkriegszeit nach 184 Sitzungstagen ohne Urteil. Die Kammer wollte am Montag im Anschluss an die Verkündung des Beschlusses noch ihre Erkenntnisse aus dem Verfahren vortragen.

In dem Prozess ging es um die tödlichen Verletzungen von 21 jungen Menschen bei einem Gedränge auf der Loveparade in Duisburg im Juli 2010. Mehr als 650 Menschen wurden verletzt. Einige leiden bis heute unter den Folgen. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten war in einem großen Saal des Kongresszentrums Düsseldorf verhandelt worden.

Loveparade-Prozess: Anklage auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung

Zuletzt hatten noch drei leitende Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent auf der Anklagebank gesessen. Sie sind mittlerweile 43, 60 und 67 Jahre alt. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter waren bereits vor über einem Jahr eingestellt worden, ebenfalls ohne Auflagen.

Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Die Beteiligten sollen unter anderem schwere Planungsfehler begangen haben.

Einstellung des Prozess kann nicht angefochten werden

Anfang April 2020 hatte das Landgericht die Einstellung des Verfahrens auch für die drei verbliebenen Angeklagten vorgeschlagen. Es begründete dies unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der absehbaren Verjährung des Tötungsvorwurfs Ende Juli.

Staatsanwaltschaft und die drei Angeklagten hatten zugestimmt. Angehörige von Todesopfern sprachen sich als Nebenkläger gegen eine Einstellung aus. Ihre Zustimmung war allerdings rechtlich nicht erforderlich. Der Einstellungsbeschluss ist unanfechtbar.

Coronavirus sprengte den Zeitplan des Loveparade-Prozesses

Bei den drei verbliebenen Beschuldigten hatte bereits im Februar 2019 eine Einstellung gegen Geldauflage im Raum gestanden. Sie lehnten jedoch ab. Er wolle nicht auf sein Recht verzichten, freigesprochen zu werden, hatte ein Angeklagter damals als Grund angegeben.

Für die übrigen drei Angeklagten ging es somit weiter - bis vor einigen Wochen das Coronavirus den Zeitplan sprengte. Nachdem zuletzt am 4. März verhandelt worden war, wurde der Prozess Mitte März unterbrochen, als eine Richterin vorsorglich unter Quarantäne gestellt wurde. Anfang April schlug das Gericht dann die Einstellung vor.

Gutachten lag bereits seit 2018 allen Beteiligten vor

Als nächstes war ursprünglich die Einführung des 3800 Seiten umfassenden Gutachtens des Sachverständigen Prof. Jürgen Gerlach geplant. Schriftlich liegt es bereits seit Dezember 2018 allen Beteiligten vor.

In dem Gutachten hatte der Verkehrsexperte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können. Schon im Vorfeld habe es mehrere Anhaltspunkte gegeben, dass das Veranstaltungsgelände für die erwarteten Besuchermengen nicht geeignet war.

(dpa)