Oldenburg/Emden. Eine Klinik muss einem Kind 800.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ein Pfleger hatte es 2011 falsch behandelt – mit schlimmen Folgen.

Für einen groben Behandlungsfehler muss ein Krankenhaus in Emden einem Kind 800.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, wie das Gericht nach entsprechenden Medienberichten am Freitag mitteilte. Der damals fünf Jahre alte Junge war 2011 mit Fieber und Schüttelfrost in ein Krankenhaus gekommen. Als seine Mutter in der Nacht dunkle Flecken am Körper ihres Sohnes bemerkte, rief sie einen Pfleger. Dieser verständigte aber keinen Arzt. (Az.: 5U196/18)

Erst am nächsten Morgen stellte ein Arzt fest, dass die Flecken am Körper und Gesicht abgestorbenes Gewebe waren. Das Kind hatte eine lebensbedrohliche Blutvergiftung, die von Meningokokken ausgelöst worden war. Dem Jungen mussten beide Unterschenkel amputiert werden, zahlreiche weitere Operationen waren und sind auch in Zukunft nötig.

Kind musste nach Behandlungsfehler über 20 Mal operiert werden

Der Behandlungsfehler war 2013 gerichtlich festgestellt und 2015 bestätigt worden. Nun musste noch die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt werden. „Es ist möglicherweise das Urteil mit dem höchsten Schmerzensgeldbetrag, der je in Deutschland zugesprochen wurde“, sagte Burkhard Remmers, der Anwalt des Jungen, zu dem inzwischen rechtskräftigen Urteil. „Niemand kann dem Kläger und seiner Familie das Leid abnehmen“, sagte der Fachanwalt für Medizinrecht. „Der Kläger erhält jetzt aber eine wirklich angemessene Entschädigung.“

Nach Angaben des Gerichts ist das Kind bereits mehr als 20 Mal operiert worden. Dreieinhalb Jahre musste der Junge wegen der Narben einen Ganzkörperkompressionsanzug tragen, den er täglich nur für kurze Zeit ablegen durfte. Jetzt geht der inzwischen 14-Jährige in eine Regelschule und nutzt für die Fortbewegung einen Rollstuhl.

Das Krankenhaus wollte sich zu dem Urteil nicht äußern, teilte aber mit: „Das Klinikum Emden bringt sein ausdrückliches Bedauern zu den neun Jahre zurückliegenden Vorgängen rund um die Behandlung des jungen Patienten zum Ausdruck.“

Behandlungsfehler können nie ausgeschlossen werden. Auch in Hamburg gab es vor kurzem einen aufsehenerregenden Fall: Ein Zehnjähriger soll wegen eines OP-Fehlers eine Million Euro bekommen.

(dpa/cho)