Wolfenbüttel. Personen, die aus einem Corona-Virus-Risikogebiet in den Landkreis Wolfenbüttel zurückkommen, müssen dies dem Gesundheitsamt Wolfenbüttel melden.

Für Rückkehrer aus Coronavirus-Risikogebieten gelten seit Donnerstag besondere Regeln. Das teilt der Landkreis Wolfenbüttel mit. Wer aus einem Corona-Virus-Risikogebiet in den Landkreis Wolfenbüttel zurückreist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Das hat der Landkreis am Donnerstag in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Meldung der Reiserückkehrer helfe dem Amt, mögliche Infektionswege nachzuvollziehen.

Italien und Iran Risikogebiete

Gerade in den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebieten bestehe eine erhöhte Infektionsgefahr, so dass Reisende aus diesen Gebieten als ansteckungsverdächtig anzusehen sind und sich gegebenenfalls in häusliche Quarantäne begeben sollten. Auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts sind internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland verzeichnet. Die Angaben werden laufend aktualisiert. Derzeit zählen zu den Risikogebieten: Italien, Iran, bestimmte Regionen Chinas, Südkoreas und Frankreichs. In Deutschland ist besonders der Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen betroffen.

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Rückkehrer dürfen Pflegeeinrichtungen nicht betreten

Weiterhin dürfen die Reiserückkehrer aus Risikogebieten keine Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen betreten. Das betrifft alle Personen im Landkreis Wolfenbüttel, die sich seit dem 1. März 2020 in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Hintergrund sei die besondere Schutzbedürftigkeit der Menschen sowie erhöhte Ansteckungsgefahr für die Menschen in diesen Einrichtungen, erläutert der Landkreis.

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Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt unter gesundheitsamt@lk-wf.de oder 05331 84 503.