Karlsruhe. Die AfD klagt gegen Seehofer und wirft dem Bundesinnenminister fehlende Neutralität vor. Er hatte ein Vorgehen der Partei kritisiert.

Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Klage der AfD gegen den CSU-Politiker Horst Seehofer (Az. 2 BvE 1/19). Doch die Hauptperson fehlt, der Bundesinnenminister kommt nicht. Vertreten wird er durch seinen Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Fest steht: Für andere Ressortchefs haben ähnliche Verfahren in Karlsruhe schon eine unerfreuliche Entwicklung genommen. Und auch diesmal sieht es nicht allzu gut aus. Aber von Anfang an.

Im September 2018 gibt Seehofer, damals auch noch CSU-Chef, der Deutschen Presse-Agentur ein Interview. Am Tag der Veröffentlichung stellt das Ministerium das Gespräch auch auf seine Homepage, zu anderen Medienberichten. Es geht um die Schwierigkeiten in der großen Koalition, die Flüchtlingspolitik. Die Rede kommt auch auf die AfD.

Klage, weil Seehofer den Bundespräsidenten gegen die AfD verteidigt hat

Die Republik steht damals unter dem Eindruck der rechten Aufmärsche von Chemnitz. Beim „Wir Sind Mehr“-Konzert gegen Rassismus ist die Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet aufgetreten, die auch Gewalt gegen Polizisten besingt. Die AfD wirft Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier deshalb vor, „für eine linksradikale Großveranstaltung“ geworben zu haben. Kurz vor dem Interview mit Seehofer hat sie versucht, den Haushalt des Bundespräsidenten im Bundestag diskutieren zu lassen.

„Das ist für unseren Staat hochgefährlich“, sagt Seehofer dazu. Man könne nicht „wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln“. „Das ist staatszersetzend.“ Und: „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten.“

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Gauland: Ministerium hätte Seehofer-Interview nicht veröffentlichen sollen

Eine skandalöse Äußerung, findet die AfD - und klagt in Karlsruhe. Seehofer habe sich eben nicht im Bierzelt einen Ausrutscher geleistet, sagt Fraktionschef Alexander Gauland am Rande der Verhandlung. „Wenn ich auf der Internetseite eines Ministeriums etwas veröffentliche, dann sieht es so aus, als ob es die staatliche Amtsautorität ist und dass die Beschimpfung der AfD dann sozusagen schon Teil des Staates ist. Und genau das geht nicht.“

Seehofer hält die Verteidigung des Bundespräsidenten für legitim. „Der Ton ist deutlich rauer geworden“, sagt sein Staatssekretär Krings. Auf der Homepage wollten sich die Bürger über die Politik des Ministeriums informieren, aber auch über die Person des Ministers. Haltungen zu allgemeinen politischen Fragen gehörten dazu.

Am Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht die AfD-Klage gegen Seehofer.
Am Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht die AfD-Klage gegen Seehofer. © dpa | Uli Deck

NPD war in der Vergangenheit mit ähnlichen Klagen erfolglos

Aber wie sicher kann sich Seehofer fühlen? Wo verläuft die rote Linie? Das Verfassungsgericht hat dazu in jüngerer Zeit gleich drei Urteile gesprochen, aus denen sich einiges ableiten lässt:

  • Im Bundestagswahlkampf 2013 diskutiert Bundespräsident JOACHIM GAUCK mit Berliner Berufsschülern über Proteste gegen ein Flüchtlingsheim und nennt die Anhänger der rechtsextremen NPD „Spinner“. GEHT DAS? Ja. Denn der Bundespräsident, der als Repräsentant von Staat und Volk über dem Parteien-Wettbewerb steht, ist in Amtsführung und Wortwahl sehr frei. Angreifbar macht er sich höchstens, wenn er ausfällig wird oder willkürlich Partei ergreift.
  • 2014 sagt Bundesfamilienministerin MANUELA SCHWESIG (SPD) vor der Thüringer Landtagswahl einer Zeitung: „Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.“ Sie helfe mit, alles dafür zu tun. GEHT DAS? Gerade noch so. Anders als der Bundespräsident sind Regierungsmitglieder in amtlicher Funktion zu strikter Neutralität verpflichtet. Als Parteipolitiker dürfen sie aber am Meinungskampf teilnehmen. Im Interview könne ein Minister beide Rollen einnehmen, meinen die Richter. Schwesig habe nicht mit Amtsautorität gesprochen.
  • In der Flüchtlingskrise kontert Bildungsministerin JOHANNA WANKA (CDU) 2015 einen Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole „Rote Karte für Merkel!“ per Pressemitteilung: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“ GEHT DAS? Nein. Wenn Regierungsmitglieder eine politische Veranstaltung negativ bewerten, kann das Leute abschrecken, so Karlsruhe. Minister könnten auf Kritik reagieren. Unsachliche oder diffamierende Angriffe dürften aber nicht ebenso beantwortet werden. Wanka wird zum Verhängnis, dass sie sich mit Dienstwappen auf der Ministeriums-Homepage erklärt hat.

AfD verlor bereits 2018 einen Eilantrag gegen Seehofer

Schon damals warnt AfD-Co-Chef Jörg Meuthen, das Urteil sollte auch anderen Regierungsmitgliedern eine Lehre sein. „So macht man das. AfD wirkt.“ Die Verlockung dürfte also groß gewesen sein, dem Triumph gegen Wanka einen Triumph gegen Seehofer folgen zu lassen.

Ein Eilantrag läuft 2018 ins Leere. Denn Seehofer ist schneller: Ehe Karlsruhe entscheidet, ist das Interview von der Ministeriumsseite verschwunden. Die Richter sehen kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.

Nun aber geht es ums Grundsätzliche - und es deutet wenig darauf hin, dass die Richter des Zweiten Senats ihre strenge Linie aufweichen. Er habe in seinen Jahren als saarländischer Ministerpräsident die Erfahrung gemacht, dass jeder Politiker ganz genau wisse, ob er sich im Staatsamt oder als Parteipolitiker äußere, sagt der für das Verfahren zuständige Berichterstatter Peter Müller. Und auch andere Richter weisen beharrlich darauf hin, dass bestimmte Äußerungen vielleicht besser über andere Kanäle laufen. „Da ist unser Problem“, fasst Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zusammen.

Noch ist das kein Urteil. Das wird in den nächsten Monaten verkündet.

(dpa/reba)