Berlin. Ist ein Hund mit Flugticket zu entschädigen, wenn eine Verbindung ausfällt? Derzeit kämpfen Kunden einer dänischen Hotline um 250 Euro.

Für Fluggäste, deren Verbindung ausgefallen ist, gibt es seit einiger Zeit eine hilfreiche EU-Verordnung – kommt der Flieger zu spät oder gar nicht, werden Entschädigungen von der Airline fällig. Und diese fallen auch verhältnismäßig großzügig aus. Nun steht eine dänische Fluggesellschaft vor einen interessanten Frage: Ist ein Hund eigentlich ein vollwertiger Fluggast?

Konkret geht es um einen Flug, der am 14. Januar ausfiel. Aus technischen Gründen musste die Verbindung zwischen dem sizilianischen Palermo und der Insel Lampedusa gestrichen werden. Entsprechend steht die Airline Danish Air Transportation (DAT) vor Entschädigungsforderungen. Eine ist dabei eher ungewohnt. Sie kommt von Jack. Jack ist ein Hund.

„Das ist so verrückt, wie es sich anhört. Aber die Geschichte ist wahr“, sagte der Chef von DAT, Jesper Rungholm.

Entschädigung für Hund? Airline soll 250 Euro zahlen

„Wir haben die Forderung von zwei italienischen Passagieren erhalten, die mit diesem Hund gereist sind“, sagt Rungholm. Für den Hund habe das Paar ein Ticket für 27 Euro gekauft. Die Entschädigungsforderung ist mit 250 Euro fast zehnmal so hoch – diese Summe steht so auch in Artikel 7 der EU-Verordnung für Flüge mit einer Strecke von unter 1500 Kilometern.

Ein Problem sei, dass die Verordnung nicht festlege, ob ein Fluggast ein Mensch sein müsse, um Anspruch auf Kompensation zu haben, sagte Rungholm. An die beiden Hundebesitzer seien bereits je 250 Euro gezahlt worden, für Jack aber bislang noch nicht. Seine entsprechenden Formulare lägen dem Unternehmen vor.

„Wir haben den Ratschlag erhalten, dass wir zahlen müssen“, sagt Rungholm. „Aber: Der Hund gilt als Eigentum. Sie können keine Entschädigung fordern für Eigentum.“ Die Airline habe die Zahlung nicht zurückgewiesen, suche aber eine rechtliche Lösung.

Forderung sei ein Beweis für Gier – die zur Gefahr für Airlines wird

Zuerst hatte das Online-Nachrichtenportal AeroTelegraph über Jacks Fall berichtet. Die Chefin des Interessenverbands European Regions Airline Association, Montserrat Barriga, hatte sich bereits vor einigen Tagen erbost über die Forderung geäußert. „Man könnte meinen, dass das eine Anekdote ist“ schrieb sie auf Twitter.

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Es sei jedoch vielmehr ein weiterer Beweis für die Gier von einigen, die damit die Arbeit von Fluglinien beeinträchtigten. Ihren Angaben zufolge ist Jack der erste Hund, für den Kompensation nach EU 261 gefordert wurde.

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Eine „Fluggastrechte-App“ soll Reisenden bei Flugausfällen helfen. 2019 hatte der BGH Rechte von Klägern gegen Reiseveranstalter gestärkt. Inzwischen werden Entschädigung nicht nur wegen Flugverspätung gezahlt, auch Hotelkosten sind geregelt. Eine neue Schlichtungsstelle für Pauschalreisen wurde gerade ins Leben gerufen (ses/dpa)