Wolfsburg. Zwei Erzieherinnen und eine Sozialassistentin mussten sich wegen des Todes eines Kindes verantworten. Sie wurden schuldig gesprochen.
- Ein Junge ertrank bei einem Ausflug seiner Kita in einem Regenbecken
- Er hatte sich unbemerkt von seiner Gruppe entfernt – gerade 16 Monate alt war das Kind bei dem Unglück
- Die zwei Erzieherinnen und die Sozialassistentin mussten sich vor Gericht verantworten
- Der Richter fällte ein Urteil – wurde die Aufsichtspflicht verletzt?
- Auch eine Praktikantin war angeklagt
Die zwei Erzieherinnen und die Sozialassistentin, die sich Donnerstag vor dem Amtsgericht Wolfsburg wegen fahrlässiger Tötung verantworten mussten, sind schuldig gesprochen worden. Während eines Kita-Ausflugs war in ihrer Obhut ein 16 Monate alter Junge in ein Becken gestürzt und später gestorben.
Die Strafe bewegt sich am untersten Rand des Möglichen: Die Angeklagten sind zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Eine Praktikantin, die ebenfalls angeklagt war, wurde freigesprochen.