Wolfsburg. Zwei Erzieherinnen und eine Sozialassistentin mussten sich wegen des Todes eines Kindes verantworten. Sie wurden schuldig gesprochen.

  • Ein Junge ertrank bei einem Ausflug seiner Kita in einem Regenbecken
  • Er hatte sich unbemerkt von seiner Gruppe entfernt – gerade 16 Monate alt war das Kind bei dem Unglück
  • Die zwei Erzieherinnen und die Sozialassistentin mussten sich vor Gericht verantworten
  • Der Richter fällte ein Urteil – wurde die Aufsichtspflicht verletzt?
  • Auch eine Praktikantin war angeklagt

Die zwei Erzieherinnen und die Sozialassistentin, die sich Donnerstag vor dem Amtsgericht Wolfsburg wegen fahrlässiger Tötung verantworten mussten, sind schuldig gesprochen worden. Während eines Kita-Ausflugs war in ihrer Obhut ein 16 Monate alter Junge in ein Becken gestürzt und später gestorben.

Die Strafe bewegt sich am untersten Rand des Möglichen: Die Angeklagten sind zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Eine Praktikantin, die ebenfalls angeklagt war, wurde freigesprochen.

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