Berlin. Wer an Silvester böllert und Raketen steigen lässt, sollte ein paar Tipps beachten. Wir geben einen Überblick, wie Sie sicher Zünden.

  • Beim Zünden von Feuerwerkskörpern sollte man einiges beachten
  • Illegales Feuerwerk zu zünden ist gefährlich und strafbar
  • Wichtig beim Abfeuern ist nicht nur ein fester Stand und genug Abstand
  • Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gibt weitere Tipps

Feuerwerk und Böller haben es in Deutschland zunehmend schwer: Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein generelles Verbot, zahlreiche Städte verbannen die Knallerei an Silvester bereits aus ihren Zentren – und auch so mancher Super- und Baumarkt mag das einstige Standard-Repertoire für den Jahreswechsel nicht mehr anbieten.

Komplett verboten ist das private Silvester-Feuerwerk aber weiterhin nicht. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Gebrauch Gedanken über die Sicherheit zu machen – um weder andere noch sich selbst zu gefährden.

Hilfreiche Tipps gibt in jedem Jahr die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) – vom Einkauf über die Lagerung bis zum Zünden. Ein Überblick.

Silvester: Feuerwerk kaufen – aber bitte geprüft

Bevor Pyrotechnik auf den Markt kommen darf, muss sie sich einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Auch die BAM gehört zu den EU-weiten Prüfstellen. Sie testet etwa, ob die maximal zulässigen Massen eingehalten und keine verbotenen Substanzen hinzugefügt wurden. Außerdem lagert es einen Teil der Feuerwerkskörper bei Temperaturen bis zu 75 Grad Celsius oder rüttelt sie durch und checkt anschließend, ob sie fehlerfrei funktionieren.

Geprüftes Feuerwerk ist an der CE-Kennzeichnung und einer Registrierungsnummer zu erkennen. Die Nummer der BAM ist 0589. Die Anstalt warnt ausdrücklich davor, illegales Feuerwerk zu nutzen oder es zu manipulieren – beides sei nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.

So transportiert und lagert man Feuerwerk richtig

Wie viel Feuerwerk Privatpersonen mit sich führen dürfen, ist gesetzlich geregelt. Dabei sind laut BAM zwei Werte zu beachten: die Bruttomasse und die Nettoexplosivstoffmasse (NEM).

Privatpersonen dürfen demnach nicht mehr als 50 Kilogramm brutto transportieren. Wie viel sie lagern dürfen, hängt davon ab, ob das Gebäude bewohnt ist und in welcher Gefährdungskategorie das Feuerwerk klassifiziert ist.

Für Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 gelte in der Regel:

  • Gebäude mit Wohnraum – bewohnter Raum: 1 Kilogramm NEM
  • Gebäude mit Wohnraum – nicht bewohnter Raum: 10 Kilogram NEM
  • Gebäude ohne Wohnraum: 15 Kilogramm NEM

Grundsätzlich gelte zudem, dass Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht gelagert werden dürfe und nicht in Reichweite von Kindern aufbewahrt werden sollte. Andernfalls passiert womöglich so etwas: Böller explodiert in Zimmer – Dreijähriger schwer verletzt.

Feuerwerk zünden – so gelingt es sicher

Wichtig beim Zünden von Feuerwerkskörpern sind ein fester Stand und ausreichend Abstand. Für die Kategorie F1 bedeutet das mindestens 1 Meter Abstand, für die Kategorie F2 – zu der etwa Raketen gehören – 8 Meter. Letztere dürfen natürlich nur im Freien verwendet werden.

Viele Menschen nutzen zum Abschuss von Raketen nur einzelne Flaschen. Das sei aber zu unsicher, warnt die BAM. Besser: ganze Getränkekästen nutzen. Die hätten eine bessere Standsicherheit.

Feuerwerksbatterien, die gewinkelt sind, deren Kanten sich also nach außen hin neigen, sollten zudem nicht in der Nähe großer Gebäude oder Bäumen gezündet werden. Knallkörper dürften nicht geworfen, sondern müssten einzeln auf den Boden gelegt werden.

Feuerwerk an Silvester – mehr zum Thema:

Die Mehrheit der Deutschen spricht sich inzwischen für ein Böllerverbot in Innenstädten aus. Die Umwelthilfe fordert das in mehr als 30 Städten. Der Handel – der Verkauf hat am 28.12. begonnen – ist bei dem Thema zwiegespalten. Während Hornbach den Verkauf von Feuerwerk stoppt, bietet Lidl sogar einen besonderen Service.

(cho)