Wuppertal. Ein unangekündigter Thermomix-Modellwechsel hatte Kunden massiv verärgert. Eine Frau klagte. Nun entschieden die Wuppertaler Richter.

  • Der Rechtsstreit zwischen dem Haushaltsgeräte-Hersteller Vorwerk und einer Kundin ist beendet
  • Es ging um die Einführung eines neuen Thermomix-Models im Frühjahr 2019
  • Vorwerk hatte die neue Generation seiner Luxus-Küchenmaschine zuvor nicht angekündigt
  • Kunden, die nur kurze Zeit zuvor das Vorgängermodell kauften, waren massiv verärgert
  • Es hagelte scharfe Kritik in den sozialen Medien
  • Eine Kundin klagte – nun sprach das Wuppertaler Landgericht das endgültige Urteil

Nun ist der Rechtsstreit zwischen Thermomix und einer verärgerten Kundin beendet. Der Küchengeräte-Hersteller Vorwerk ist nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus über die Einführung neuer Modelle des Luxusküchengeräts zu informieren. Das hat am Donnerstag das Landgericht Wuppertal entschieden. Die Richter wiesen die Klage einer Kundin ab – endgültig.

Was war passiert? Mitte Januar war die Welt für eine Frau aus Kaiserslautern noch in Ordnung. Endlich hatte die Pfälzerin einen Thermomix in ihrer Küche, das iPhone unter den Küchenmaschinen, wie einmal ein glühender Verehrer das Wuppertaler Wirtschaftswunder der Firma Vorwerk bezeichnet hatte.

Als sieben Wochen nach ihrem Kauf des Modells TM5 in einer Nacht- und Nebelaktion am 1. April 2019 das technisch weiterentwickelte Thermomix-Nachfolgemodell TM6 für 1359 Euro auf den Markt kam, hielt dies die Kundin für einen schlechten Scherz.