Mülheim an der Ruhr. Ein Mann hat einen Hund in die kalte Ruhr in Mülheim geworfen – der Hund starb. Der Mann landete vor Gericht. Wie das Urteil ausfiel.

Wie alt „Sammy“ wurde, das ließ sich selbst vor Gericht nicht mehr einwandfrei klären. Mindestens 21-jährig soll die Mischlingshündin gewesen sein, als sie ein Mann Ende des vergangenen Jahres von der Schloßbrücke in Mülheim in die Ruhr warf. Das Tier starb daran. Rein rechtlich ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Das Mülheimer Amtsgericht hat einen 58-Jährigen dafür am Donnerstag verurteilt - zu sechs Monaten Haft. Der Mann soll ins Gefängnis. Zur Bewährung ausgesetzt wird die Freiheitsstrafe nicht.

Der Angeklagte G. hat die Tat wie in seinem Vernehmungen bei der Polizei auch in der Verhandlung eingeräumt. Aus „Mitleid“ mit der so betagten wie kranken Hündin, die offiziell seinem Lebensgefährten gehörte, habe er gehandelt, so seine bisherigen Erklärungsversuche.

In der Verhandlung spricht der 58-Jährige aber auch von Alkoholproblemen und von einem „Kurzschluss im Vollrausch“ am Tattag: Bevor er die Hündin in das eiskalte Wasser warf, habe er tagsüber 18 Flaschen Bier getrunken. „Eigentlich bin ich tierlieb.“

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