Darmstadt/Düsseldorf. Ein 18-Jähriger raste auf einem Autobahn-Parkplatz in den Wagen einer Familie, eine 39-Jährige starb. Nun wurde der Mann verurteilt.

Am Landgericht Darmstadt ist am Montag im Fall des tödlichen Unfalls auf einem Autobahn-Parkplatz in Südhessen ein Urteil gefallen: Die Richter haben einen 19 Jahre alten Mann wegen Mordes an einer 39-Jährigen zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Der damals 18-jährige Deutsche, der keinen Führerschein besaß, war am 30. Dezember 2018 auf der A5 vor einer Zivilstreife der Polizei geflüchtet. Die Beamten wollten den jungen Mann wegen der abgelaufenen Versicherung des Wagens kontrollieren.

Auf Autobahn-Parkplatz totgerast: Sohn überlebt schwer verletzt

Laut Anklage sei er auf seiner Flucht mit 150 Stundenkilometern pro Stunde auf den Parkplatz „Fuchsbuckel“ bei Heppenheim gerast, wo er mit seinem Wagen gegen das parkende Auto einer Familie aus Düsseldorf krachte.

Eine 39 Jahre alte Frau wurde bei dem Zusammenprall tödlich verletzt, ihr zehnjähriger Sohn überlebte mit schweren Verletzungen. Der Vater überlebte den Unfall, weil er zum Zeitpunkt des Unfalls auf der Toilette war.

Verteidigung plädiert auf fahrlässige Tötung

Die Staatsanwaltschaft hatte dem deutschen Angeklagten vorgehalten, er habe mit der Flucht Straftaten wie Fahren ohne Führerschein verdecken wollen. Sie hatte wegen Mordes eine Jugendstrafe von neun Jahren Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und kein Strafmaß genannt.

Ihr Mandant habe sich und sein 17 Jahre altes Auto überschätzt, so die Anwälte. Er habe auf dem Autobahn-Parkplatz parken und zu Fuß weiter flüchten wollen. Die Verteidiger hatten keine Parallelen zu einem Hamburger Mordurteil gegen einen Raser gesehen, weil dieser Unfall innerorts und im Gegenverkehr geschehen war.

BGH bestätigt: Raser dürfen als Mörder verurteilt werden

Wer als rücksichtsloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Ende März entschieden. Das Urteil war ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. (dpa/gem)