Mönchengladbach. Einem Jäger wurde von einem Reiseveranstalter ein Elch versprochen. Der Mann traf bei der Jagd aber wohl nicht und fordert Geld zurück.

Ein Jäger aus dem Kreis Steinfurt liefert sich seit Montag vor dem Amtsgericht Mönchengladbach einen skurrilen Rechtsstreit mit einem Reiseveranstalter für Jagdreisen aus Weißrussland.

Der Anbieter hatte sich laut dem Gericht verpflichtet, dem Kläger und einem weiteren Jäger die Chance zu bieten, im weißrussischen Sklov einen Elch zu erlegen. Sollte der Kläger keine Gelegenheit bekommen, „einen Elch zu beschießen“, sollte es 1500 Euro des Reisepreises zurückgeben.

Jäger möchte Rückerstattung von 1500 Euro

Der Jäger aus dem Kreis Schweinfurt fordert nun die Erstattung des Reisepreises in Höhe von 1500 Euro, da er keinen Elch getroffen haben will. Wie er vor Gericht sagt, habe er zwar auf einen Elchbullen mit geringerem Trophäenwert geschossen, diesen aber nicht getroffen.

Hätte er diesen „geringeren Elchbullen“ erlegt, müsste ihm der Reiseveranstalter nur 500 Euro des Reisepreises zurückerstatten. Der Reiseveranstalter behauptet nun vor Gericht, dass der Kläger den Elch aber getroffen habe. Ein Treiber hätte das Tier kurz nach der Jagd angeschossen und in einem Sumpfgebiet verendet aufgefunden.

Jagd auf Wildtiere immer noch sehr beliebt

Elche werden heutzutage unter anderem in Schweden, Norwegen, Russland, Kanada und den Vereinigten Staaten gejagt. Neben dem gesellschaftlichen Ereignis steht dabei vor allem der Natur- und insbesondere der Waldschutz im Vordergrund. Zahlreiche Reiseveranstalter nutzen dies und bieten im Netz spezielle Elchjagden an.

Allgemein ist die Jagd auf Wildtiere international immer noch sehr beliebt. Immer wieder kursieren Videos von Wilderern im Netz, die sie bei der Jagd auf ihre „Trophäen“ zeigen. Für Aufruhr sorgte kürzlich auch die Regierung von Botswana, die die Elefantenjagd wieder erlaubten. (dpa/mir)