Berlin. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat einen Strafbefehl gegen Jan Ullrich erlassen. Er hat ihn akzeptiert und ist damit vorbestraft.

Gut ein Jahr nach einem Angriff auf eine Escort-Dame in einem Frankfurter Hotel ist gegen den früheren Radprofi Jan Ullrich ein Strafbefehl ergangen. Es gehe um den Verdacht der Körperverletzung und der versuchten Nötigung, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mit, ohne einen Namen zu nennen. Nach dpa-Informationen handelt es sich um Jan Ullrich. Der Ex-Radprofi ist somit vorbestraft.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hat das Amtsgericht Frankfurt gegen den ehemaligen Radprofi einen Strafbefehl über 180 Tagessätze zu 40 Euro erlassen. Der weitere Tatvorwurf – Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – wurde vom Gericht nicht weiter verfolgt. Zwischenzeitlich war gegen Ullrich sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt worden.

Jan Ullrich: Strafbefehl erlassen – Das Wichtigste in Kürze:

  • Jan Ullrich muss sich zwei Straftaten verantworten
  • Das Amtsgericht Frankfurt erließ einen Strafbefehl
  • Der Ex-Radprofi soll eine Escort-Dame verletzt haben und Betäubungsmittel konsumiert haben

Der 45-Jährige soll am 10. August 2018 in einem Frankfurter Luxushotel eine Escort-Dame körperlich angegriffen und verletzt haben. Er soll die Frau, die aus dem Kongo stammt, zunächst beleidigt haben. Außerdem habe er die 31-Jährige aufgefordert, die im Voraus für ihre Dienste gezahlten 600 Euro zurückzuzahlen.

Der ehemalige deutsche Radrennfahrer Jan Ullrich kommt aus dem Rathaus nach einer Gerichtsverhandlung.
Der ehemalige deutsche Radrennfahrer Jan Ullrich kommt aus dem Rathaus nach einer Gerichtsverhandlung. © dpa | Gian Ehrenzeller

„Als die Geschädigte sich in eine Ecke des Hotelzimmers flüchtete, griff der Angeklagte ihr mit einer Hand an den Hals und stieß sie mit dem Rücken gegen eine Wand“, heißt es in der Mitteilung. Der Sportler habe die Frau daraufhin gewürgt und mit der Faust gegen ihren Arm geschlagen. Die Geschädigte erlitt unter anderem Hautrötungen und einen Bluterguss.

Jan Ullrich hat den Strafbefehl akzeptiert, damit ist er vorbestraft

„Der Angeklagte befand sich bei Tatbegehung aufgrund vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem Zustand, in dem seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinsicht zu handeln, erheblich vermindert war“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Ex-Radprofi habe den Strafbefehl akzeptiert, der laut Staatsanwaltschaft damit rechtskräftig ist. Er gilt nun als vorbestraft.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Gewalttätigkeiten rechtlich nur als einfache Körperverletzung zu werten waren: Das Leben der Geschädigten sei nicht einmal potenziell in Gefahr gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Jan Ullrich fiel in der Vergangenheit weniger mit Sport auf.
Jan Ullrich fiel in der Vergangenheit weniger mit Sport auf. © dpa | Guido Kirchner

Jan Ullrich zahlte Entschädigung

Der Angeklagte habe sich bei der Frau entschuldigt und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Daraufhin sei die Frau an einer weiteren Strafverfolgung nicht interessiert gewesen.

Der „Tour de France“-Sieger von 1997 hatte im vergangenen Jahr gleich mehrfach für Negativschlagzeilen gesorgt. Nach der Attacke auf die Prostituierte in Frankfurt wurde Jan Ullrich in eine Psychiatrie eingewiesen. Der Ex-Radprofi beteuerte später: „Ich habe niemandem weh getan“.

Einen Haftbefehl gab es damals nicht gegen Jan Ullrich, ermittelt wurde aber weiter. Wenige Tage vor dem Vorfall in Frankfurt hatte Ullrich eine Auseinandersetzung mit Schauspieler Til Schweiger auf dessen Grundstück in Mallorca. Nach dem Streit erhielt Ullrich Kontaktverbot zu Schweiger.

Hintergrund: Festnahme von Jan Ullrich – Absturz eines Radidols