Essen. Immer wieder kommt es vor, dass Verurteilte aus Gefängnissen oder Psychiatrien ausbrechen. Warum sie damit keine Straftat begehen.

Es ist ein merkwürdiger Widerspruch: So ein Gefängnisausbruch kann Städte und Landkreise in Angst versetzen. Er kann einen tagelangen Großeinsatz der Polizei auslösen. Und er kann dazu führen, dass aus einem gewöhnlichen Straftäter ein besonderer Bösewicht wird, den man nach dem zweiten oder dritten Mal vielleicht „Ausbrecherkönig“ nennen wird.

Nur eines kann so ein Gefängnisausbruch nicht: bestraft werden. Denn wer aus einem Gefängnis oder aus dem Maßregelvollzug ausbricht, hat das Gesetz auf seiner Seite. Ernsthaft? Ernsthaft.