Memmingen/Frankfurt/Main. Innerhalb weniger Tage sind in Deutschland vier Häftlinge ausgebrochen. Bisher ist aber nur einer des Ausbrecher wieder aufgetaucht.

Aus einem Gefängnis in Memmingen in Bayern sind am Sonntagnachmittag zwei Gefangene ausgebrochen. Es sind zwei von insgesamt vier Fällen, bei denen Strafgefangene in den vergangenen Tagen entkommen konnten. Die Polizei warnt vor den Flüchtlingen.

Die Polizei suche nach den beiden Männern aus der JVA Memmingen, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Auch ein Hubschrauber der Polizei sei im Einsatz gewesen. Die Anwohner in der Umgebung der JVA wurden gewarnt, sich den beiden Männern nicht zu nähern. Beide Männer wurden wegen Diebstahls- und Einbruchsdelikten verurteilt. Wegen des Polizeieinsatzes ruhte auch der Zugverkehr im nahe gelegenen Bahnhof.

Am Donnerstag war ein Häftling während eines Hofgangs aus der JVA Frankfurt am Main IV in Preungesheim ausgebrochen. Laut Justizministerium kletterte der 39-Jährige „mit großem Geschick und hoher Geschwindigkeit“ über einen fünfeinhalb Meter hohen Zaun mit Stacheldraht. „Wir fahnden weiterhin nach ihm“, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Polizei am Sonntag.

Ausbrüche in Memmingen, Frankfurt und Freiburg: Ausbruch an sich nicht strafbar

In Freiburg in Baden-Württemberg hatte sich ein wegen Mordes in Haft sitzender 57-Jähriger vor wenigen Tagen nach mehr als einer Woche Flucht gestellt. Der Mann war nach einem Freigang nicht zurückgekehrt, nach ihm wurde europaweit gesucht. Der Mitteilung zufolge war der Mann zuvor im Gefängnis „unauffällig und diszipliniert“.

Der Ausbruch aus einem Gefängnis an sich ist in Deutschland nicht strafbar. „Das resultiert aus der Idee, dass der Gesetzgeber anerkennt, dass jeder Mensch einen Drang nach Freiheit hat“, erklärt Matthias Jahn, Professor am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Goethe-Universität Frankfurt und Richter am Oberlandesgericht.

Immer wieder kommt es zu teils spektakulären Gefängnisausbrüchen in Deutschland und bei unseren Nachbarn. In Österreich entkam 2018 ein Mann, weil die Tür der Zelle offen stand. (dpa/ac)