Krefeld. Ein Heilpraktiker verabreichte Krebspatienten falsch dosierte Infusionen. Drei Menschen starben. Dafür ist er verurteilt worden.

Weil er im Juli 2016 ein alternatives Krebsmittel falsch abgewogen und damit drei seiner Krebspatienten getötet hatte, musste sich ein Heilpraktiker aus Moers (NRW) vor dem Landgericht in Krefeld verantworten. Das Urteil: eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Der Mann hat nach Auffassung des Landgerichts Krefeld zudem gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag sagte. Der Niederländer hatte im niederrheinischen Brüggen ein alternatives Krebszentrum betrieben. Für die Zubereitung seiner Medikamente nutzte er den Angaben zufolge eine ungeeignete Waage, so dass es zu Überdosierungen kam.

Gericht wirft Heilpraktiker fahrlässigen Umgang mit Wirkstoff vor

Die zweite große Strafkammer stellte nach Angaben des Sprechers einen erheblich fahrlässigen Umgang mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat fest, einem alternativen Heilmittel, das Krebszellen abtöten soll. In der Praxis habe es zudem keine Sicherungsmaßnahmen gegeben, kritisierten die Richter. Der Heilpraktiker habe außerdem von den potenziell tödlichen Folgen des Wirkstoffes gewusst.

Der Mann hatte den Angaben zufolge eine Waage verwendet, die nicht für die Zubereitung der Infusionslösungen mit dem Wirkstoff geeignet war. Die Dosis sei um das Drei- bis Sechsfache überschritten worden. Das somit in seiner Qualität erheblich geminderte Arzneimittel habe der Heilpraktiker vier Patienten intravenös verabreicht, drei von ihnen starben in der Folge. Die vierte Patientin habe unter anderem an Übelkeit und Unwohlsein gelitten. (ba/dpa/epd)