Saarbrücken/Jena. Im Saarland dürfen Fotos aus Blitzeranlagen vom Typ Traffistar S350 nicht mehr genutzt werden. Was Autofahrer jetzt wissen müssen.

Der Verwaltungsgerichtshof des Saarlandes hat ein Urteil gefällt, das für Autofahrer in Deutschland richtungsweisend sein könnte. Es hat Fotos aus bestimmten Blitzgeräten der Firma Jenoptik für nicht verwertbar erklärt.

Geklagt hatte ein Autofahrer, der eine Geldbuße von 100 Euro zahlen sollte, weil er im saarländischen Friedrichsthal innerorts mit 27 km/h zu viel geblitzt wurde. Der Kläger kritisierte, dass bei der Blitzeranlage Traffistar S350 zwar Fotos gemacht, aber nicht weitere Daten wie zum Beispiel der genaue Standort des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Blitzens erhoben wurden.

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    Die Verfassungsrichter in Saarbrücken argumentierten, dass unter diesen Umständen Sachverständige im Nachgang Vorwürfe gegen Verkehrsteilnehmer nicht mehr nachvollziehen können. So würde das Recht des Fahrers auf ein faires Verhalten verletzt (Az.: Lv 7/17). Fotos aus den Geräten dürfen also nicht mehr genutzt werden.

    Die betroffenen Geräte von Jenoptik waren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen worden. Wie der Saarländische Rundfunk berichtet, erstreckt sich das Urteil bisher nur auf das Saarland, wo rund 30 Exemplare des betroffenen Gerätes genutzt würden. Der Hersteller Jenoptik wolle sich im Laufe der Woche äußern, wie viele Geräte des Typs Traffistar S350 deutschlandweit im Betrieb sind. (dpa/ac)

    • Bericht: Saarländischer Rundfunk zum Gerichtsurteil zu Blitzern