Ein Sikh-Anhänger wollte sich aus religiösen Gründen von der Helmpflicht befreien lassen. Die Bundesrichter erlaubten das aber nicht.

LeipzigDarf ein Sikh-Anhänger ohne Helm Motorrad fahren? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden: Nein. Motorradfahrer können aus religiösen Gründen nicht grundsätzlich von der Helmpflicht befreit werden (Az.: BVerwG 3 C 24.17). Der Streit dauerte mehrere Jahre.

Aus religiösen Gründen wollte der Kläger seinen Turban nicht abnehmen – auch nicht auf dem Motorrad. Über den Turban passt allerdings kein Helm. Der Mann wollte sich deshalb von der Helmpflicht befreien lassen.

Im Jahr 2013 hatte ihm die Stadt Konstanz eine Ausnahmeregelung wegen seines Turbans verweigert. Deshalb hatte der Mann geklagt. Bisher unterlag er in den Vorinstanzen. Dem Sikh-Anhänger war es darum gegangen, vor dem Bundesverwaltungsgericht eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung zu erstreiten.

Sikh-Anhänger will Stadt Konstanz zu Ausnahmeregelung verpflichten

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte die Stadt Konstanz zuvor in seinem Urteil bereits verpflichtet, den Fall erneut zu prüfen. Die Ermessenspraxis der Stadt sei fehlerhaft gewesen. Auch wenn die Glaubensfreiheit mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit kollidiere. Fahrer mit Helm seien zudem eher in der Lage, nach einem Unfall Erste Hilfe zu leisten oder Rettungskräfte zu rufen.

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    Dem Sikh-Anhänger genügte das allerdings nicht: Er legte Revision ein, um die Stadt zu einer Ausnahmegenehmigung zu verpflichten. Dem kamen die Richter nun nicht nach. (dpa/sdo)