Leipzig. Zwei Mediziner hatten den Suizid von kranken Menschen nicht verhindert – und wurden dafür angeklagt. Zu Unrecht, wie der BGH urteilte.

Müssen Ärzte gegen deren Willen Menschen retten, die zuvor versucht haben, sich das Leben zu nehmen? Nein, urteilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch.

Demnach sind Ärzte nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Die Leipziger Richter bestätigten damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Die Gerichte hatten entschieden, dass der Wille der Patienten zählt.

Zwei Mediziner hatten körperlich kranke Menschen nach der Einnahme tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet. Maßnahmen zur Rettung ergriffen sie nicht. Sie wurden wegen Tötungsdelikten angeklagt. In beiden Fällen sei es der klare Wille der Patienten gewesen, ihr Leben zu beenden, so die Gerichte. (dpa/sdo)