Bad Lippspringe. An dieser Stelle war über einen E-Scooter-Unfall berichtet worden. Doch der Fahrer war nach neuen Erkenntnissen mit dem Mofa unterwegs.

Die Gefahren der neuerdings in Deutschland zugelassenen E-Scootern mögen real sein, dennoch gehört der Unfall eines 65-Jährigen am vergangenen Sonntag nicht in diese Unfallstatistik. An dieser Stelle hatte es zuvor geheißen, der Unfall habe sich durch den Zusammenprall eines Autofahrers mit einem E-Scooter ereignet. Nun teilte die Polizei mit, dass es sich bei dem Fahrzeug des Unfallopfers um ein führerscheinpflichtiges, dreirädriges Modell mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern handele.

Ein solcher Roller hat, anders als zunächst von der Deutschen Presse-Agentur berichtet, nichts mit den seit wenigen Tagen zugelassenen Fahrzeugen zu tun, die man jetzt in vielen Städten mieten kann. Wie es zu der Falschmeldung kam, ist unklar. „Ein solcher Unfall hätte auch schon vor einem Jahr passieren können“, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Der Unfall hatte angesichts der Möglichkeit, es könne sich um einen der ersten folgenschweren Vorfälle seit Inkrafttreten der Verordnung Mitte Juni handeln, Schlagzeilen gemacht.

Seitdem sind auf Radwegen oder notfalls Straßen E-Tretroller zugelassen, die zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell sind. Für diese Roller sind weder Helm noch Führerschein vorgeschrieben, anders als bei den schnelleren E-Scootern.

Es gab jedoch schon Unfälle mit E-Scootern

Bei dem Unfall am Sonntag in Bad Lippspringe bei Paderborn soll ein 19-Jähriger mit seinem Auto abgebogen sein und den 65 Jahre alten Fahrer des E-Scooters dadurch zu einer scharfen Bremsung gezwungen haben, die zu einem Sturz führte. Der Scooter-Fahrer verletzte sich dabei lebensgefährlich am Kopf. Der Autofahrer beging Fahrerflucht, habe sich jedoch inzwischen bei der Polizei gemeldet. Die Ermittlungen zum Unfallhergang und zum Verdacht der Fahrerflucht dauerten am Dienstag weiter an, sagte der Polizeisprecher.

Am vergangenen Freitag hatte sich tatsächlich ein Unfall in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) mit einem E-Scooter zugetragen. Hier hatte eine 20-jährige Autofahrerin einen 33-Jährigen auf einem der Roller übersehen – und erfasst. Er kam ins Krankenhaus. Ein 28-Jähriger in Nürnberg musste sich der Polizei erklären, weil er betrunken auf einem E-Scooter aus China unterwegs war – ohne, dass dieser angemeldet war. Es folgte eine Anzeige.

E-Scooter – Das Wichtigste in Kürze

  • Noch nicht lange dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen unterwegs sein
  • Experten warnten bereits häufiger vor der Unfallgefahr
  • Mediziner sind besorgt und machen erneut auf die Gefahr aufmerksam

Experten sind besorgt wegen der Unfallgefahr, die von E-Scootern ausgeht. Schon der Boom der E-Bikes habe zu einer Zunahme von Verletzungen geführt, mit der Zulassung der E-Scooter sei ebenfalls mit mehr Arbeit zu rechnen, hatte der Erste Vorsitzende der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegiologie (DGMP), Yorck-Bernhard Kalke, Mitte Mai betont.

Paris geht gegen Elektro-Tretroller vor

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    Auch Studien scheinen die Sorge zu bestätigen. So gab es bei einer Stichprobe in allein zwei zufällig ausgewählten Kliniken in den USA 249 Patienten, die nach einem Unfall mit einem E-Scooter behandelt werden mussten. Fahrer können bei Kollisionen nicht auf dem Brett stehen bleiben. Kommt es zum Zusammenstoß, werden sie vom Trittbrett katapultiert.

    E-Scooter erst seit Kurzem zugelassen

    Elektrische Tretroller sind erst seit wenigen Tagen in Deutschland zugelassen. Es hatte zuvor lange und hitzige Diskussionen über die Sicherheit der Gefährte gegeben.

    „Dass es massive Probleme geben wird zwischen E-Scooter-Fahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, liegt auf der Hand. Die Frage ist nur: Wie schwerwiegend sind diese Probleme?“, sagt Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Solange keine Erfahrungen vorlägen, sei es schwierig, diese Frage zu beantworten.

    Ein wirklich schwerwiegender Unfall ereignete sich in Schweden: Dort starb vor einigen Tagen ein Mann nach einem Unfalls mit einem E-Scooter.

    E-Scooter– das sind die Vorschriften

    • E-Tretroller dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren
    • Sie müssen eine Lenk- oder Haltestange haben
    • Vorgeschrieben sind auch zwei Bremsen, Licht und eine „helltönende Glocke“
    • Erlaubt sind sie ab 14 Jahren
    • Eine Helmpflicht gibt es nicht
    • E-Scooter müssen auf Radwegen fahren
    • Wenn es keinen Radweg gibt, dürfen sie auf die Straße

    Aber wie wird überprüft, dass die Regeln eingehalten werden? Zusätzlichen gesonderten Kontrollen wird es jedenfalls nicht geben. Das sagte die Polizeigewerkschaft GdP vor einigen Tagen. Der Grund: Personalmangel. Für die Anbieter ist die Zulassung der elektrischen Tretroller ein großes Ding, der Markt lockt mit einem Milliardengeschäft. (bekö/sdo/dpa)