Berlin. Ein Vater tötete seine Kinder, zündete die Leichname in ihren Betten an. Seine Frau wusste davon. Beide wurden am Mittwoch verurteilt.

Für das Gericht gab es keine Zweifel: Ein Vater (59) hat seine beiden Kinder getötet – mit Messer und Hammer. Anschließend zündete er sie – bereits tot – in ihren Betten an. Offenbar hat die Insolvenz den Mediziner zu der Tat getrieben, auch seine Frau war beteiligt. Das Urteil in Darmstadt gegen das Zahnärztepaar fiel hart aus.

Das Ehepaar war aus dem Wohlstand in existenzielle Geldsorgen gekommen und hatte beschlossen, dass sich das Leben nicht mehr lohnt. Im August 2018 hatte der Vater seinen Sohn (13) und seine Tochter (10) im südhessischen Mörlenbach (Kreis Bergstraße) erschlagen beziehungsweise erstochen.

Die mitangeklagte Mutter verurteilte die Kammer wegen Beihilfe an der grausigen Tat zu zwölf Jahren Gefängnis. Bei dem Vater wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt.

Vater ermordet Kinder: „Wille, die Kinder zu töten“

„Es war der Wille, die Kinder zu töten“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner. Gründe seien die Ausweglosigkeit nach einem Insolvenzverfahren und die drohende Räumung des zwangsversteigerten Hauses. Allerdings hätten dafür die Kinder nichts gekonnt.

In der Nacht zum 31. August 2018 wurden das Mädchen und der Junge erschlagen und erstochen. Danach sollen die beiden Zahnärzte Feuer im Haus gelegt und erfolglos versucht haben, sich mit Autoabgasen selbst zu töten. Die Feuerwehr konnte die Angeklagten retten. Die Familie hätte am Vormittag des 31. August ihr wegen der Insolvenz zwangsversteigertes Haus räumen müssen.

Lebenslange Haft wegen Morde aus Heimtücke

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagten eine lebenslange Haft wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gefordert. Der Verteidiger der Ehefrau plädierte auf Freispruch. Sie behauptete in dem Verfahren, ihr Mann habe die Kinder getötet, als sie kurz aus dem Haus war.

Der Anwalt des Vaters forderte eine mehrjährige Haftstrafe, ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Er wertete die Tat als Mord, weil der geständige Angeklagte die schlafenden Kinder erschlagen und erstochen hat. Sein Mandant sei allerdings vermindert schuldfähig gewesen, weil er zuvor Schlaftabletten genommen habe. Dieser Auffassung folgten die Richter nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Im Mai ist ein Mann verurteilt worden, der seine Ehefrau und drei Kinder erstach. Ende April wurde eine Mutter verurteilt, die den Darmverschluss ihres Sohnes ignoriert hatte – das Kind starb. In den USA ermordeten zwei Frauen eine Schwangere und schnitten ihr das Baby aus dem Bauch.

(ses/dpa)