Berlin. Das Landgericht Passau hat einen 26-Jährigen aus Eritrea verurteilt. Der Geflüchtete hatte versucht, einen Elfjährigen zu ermorden.

In Passau ist ein Flüchtling aus Eritrea wegen versuchten Mordes zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte mit einem Messer einem damals Elfjährigen Schnittverletzungen zugefügt. Die Tat im niederbayerischen Vilshofen hatte im vergangenen Sommer Entsetzen hervorgerufen. Brisant: Die Eltern engagierten sich für den Täter in der Flüchtlingshilfe.

Der Richter am Landgericht Passau sah das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Der Junge habe mit dem Angriff nicht gerechnet. Das Motiv habe nicht eindeutig aufgeklärt werden können.

Die Eltern des Jungen verfolgten die Urteilsverkündung mit ernster Miene, der Angeklagte blickte auf den Tisch vor sich. Das heute zwölfjährige Opfer nahm an der Sitzung nicht teil. Der Junge ist seit der Tat in psychologischer Behandlung. Die physischen Wunden habe er überstanden, sagte der Richter. Aber: „Die Seele heilt langsamer.“

Die Verteidigung hatte ein deutlich niedrigeres Strafmaß gefordert – das Landgericht Passau sah das anders. Für das Gericht war der Fall eine eindeutige Sache: Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung – sieben Jahre und sechs Monate Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert. „Das Überleben des Buben ist einfach unheimliches Glück“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.

Flüchtling stach auf Jungen ein – Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Juli 2018 sticht ein Flüchtling aus Eritrea mehrfach auf einen Elfjährigen ein
  • Dem Jungen gelingt schwer verletzt die Flucht
  • Jetzt wurde der 26-Jährige wegen versuchten Mordes verurteilt

Wie kam es zu dem Vorfall im Juli 2018? Der 26-Jährige aus Eritrea klingelt am frühen Abend des Tattages im Juli 2018 bei der Familie, der Elfjährige öffnet die Tür. Der Mann will die Mutter sprechen, die jedoch nicht daheim ist, und geht in die Wohnung.

Dort zieht er ein Messer aus der Hosentasche, der Junge versucht zu fliehen, stürzt und wird von dem Mann angegriffen. Der 26-Jährige soll dabei mindestens zweimal gesagt haben: „Stirb!“ Dem stark blutenden Jungen gelingt die Flucht aus dem Mehrparteienhaus, er rennt auf die Straße, wo ihm Passanten helfen.

Messerangriff auf Elfjährigen: Familie lebte mit Geflüchtetem in Haus

Bei dem Jungen handelte es sich um den Sohn einer Flüchtlingshelferin. Er wollte sie bestrafen, weil ihm das Jobcenter Leistungen gestrichen hatte. Seit 2016 lebt der Mann in Deutschland mit anderen Geflüchteten in einem Mehrfamilienhaus im bayerischen Vilshofen. Die Mutter des Opfers lebte dort mit ihrem Partner ebenfalls.

Der Junge konnte sich losreißen, nachdem dessen Hund den Täter gebissen hatte. Der Geflüchtete hatte sein Opfer weiter verfolgt, dabei auch versucht, weiter auf ihn einzustechen – was ihm nicht gelang. Der Junge rannte schneller, der Täter gab die Verfolgung auf. Bis heute befindet sich der Junge in psychologischer Behandlung.

Angeklagter räumte Tat ein – er habe aus „Aufregung“ auf ihn eingestochen

Der Angeklagte, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befand, hat die Tat eingeräumt – und erklärt, er habe das nicht geplant, sondern darauf reagiert, dass der Junge ihn beleidigt habe – und ihn laut Gerichtsmitteilung „aus Aufregung“ auf ihn eingestochen.

Laut „Bild“ hatte der Verurteilte bei der Polizei gesagt, der „Teufel habe ihm befohlen, das Brotmesser mitzunehmen.“ Der Junge erlitt unter anderem einen 15 Zentimeter langen Schnitt über dem Kehlkopf.

Verteidigung sah kein Mordmerkmal, Gericht sah das anders

Die Verteidigung des Mannes war der Meinung, es liege kein Mordmerkmal vor, zudem habe der Angeklagte „freiwillig die weitere Tatausführung aufgegeben“, heißt es vom Gericht. Sie forderte lediglich eine Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

„Sofern das Gericht einen versuchten Totschlag annehme, forderte die Verteidigung eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Sofern das Gericht einen Mordversuch bejahe, forderte die Verteidigung eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren“, so der Gerichtssprecher. Letztlich war die Beurteilung dann doch anders.

• Im März ist eine Mutter verurteilt worden, die ihr Tochter erstickt und den Kopf abgetrennt hat. Sie kam neun Monate in Haft. (ses)