Stockholm. Julian Assange ist in britischer Haft und wird wohl vorerst nicht nach Schweden ausgeliefert. Ihm droht in zwei Ländern ein Verfahren.

Gegen Julian Assange wird in Schweden vorerst kein Haftbefehl erlassen. Das hat das Bezirksgericht im schwedischen Uppsala am Montag entschieden. Der Grund scheint dabei recht simpel: Weil Assange in Großbritannien in Haft sitze, müsse er nicht in Schweden festgenommen werden, sagte ein Richter der Zeitung „Upsala Nya Tidning“ zufolge.

Es sei auch möglich, Assange in Großbritannien zu befragen, dafür sei der Erlass eines sogenannten Ermittlungsbefehls nötig. Die Ermittlungen gegen Assange werden damit aber nicht eingestellt. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft in Schweden hatte sich darum bemüht, einen europäischen Haftbefehl zu erwirken. Damit solle eine Auslieferung Assanges erwirkt werden. Die Anklägerin Eva-Marie Persson argumentierte, es bestehe die Gefahr, dass Assange flüchten werde. Sein Anwalt hatte das am Montag zurückgewiesen. Schließlich befinde sich sein Mandant in Großbritannien in Haft.

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Assange hatte sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgegen. Er behauptete, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. 2017 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen.

Am 11. April wurde Assange in London festgenommen, nachdem ihm die Regierung in Quito das Botschaftsasyl entzogen hatte. Nun befindet sich der Australier in Großbritannien in Haft, weil er gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte. Assange wurde kurz nach der Festnahme schuldig gesprochen.

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    Nicht nur Schweden, auch die USA wollen Assange den Prozess machen. Sie werfen Assange vor, der amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von amerikanischen Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen.

    Insgesamt liegen 18 Anklagepunkte vor. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen ihm 175 Jahre Haft. Über eine Auslieferung an die USA muss nun die britische Justiz entscheiden. (dpa/ac)