Paris. Lange hat die Familie von Vincent Lambert untereinander und mit Ärzten über sein Fortleben gestritten. Der Koma-Patient ist gestorben.

Seit 2008 lag Vincent Lambert nach einem Motorradunfall im Koma. Nun ist der Franzose in der Universitätsklinik von Reims gestorben. Lambert wurde 42 Jahre alt.

Nach dem Behandlungsstopp vor mehr als einer Woche starb Lambert am Donnerstagmorgen, wie sein Neffe François Lambert der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt France Télévisions mitteilte. Auch andere Medien in Frankreich berichteten über den Fall.

Zuletzt hatte Frankreichs oberstes Gericht nach einem zermürbenden Rechtsstreit den Weg für einen erneuten Stopp der Behandlung von Lambert freigemacht. Die Eltern von Vincent Lambert waren mehrfach gegen die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen vorgegangen. Am Montag hatten sie mitgeteilt, dies nun nicht mehr tun zu wollen.

Vincent Lambert: Langjähriger Gerichtsstreit über sein Schicksal

Über sein Schicksal war eine jahrelange Debatte entbrannt, ob Ärzte weiterhin lebenserhaltende Maßnahmen durchführen sollten. In dem Fall hatte es mehrfach gegenläufige Gerichtsentscheidungen gegeben. So auch im Mai.

Das Pariser Berufungsgericht hatte die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung des 42-Jährigen angeordnet. Die Richter gaben damit den Eltern Lamberts Recht. Sie wollten den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und gingen gegen eine andere Gerichtsentscheidung vor.

Erst am Morgen vor der Gerichtsentscheidung im Mai war die Behandlung von Frankreichs bekanntestem Wachkoma-Patienten nach einem jahrelangen Rechtsstreit gestoppt worden. Die Ärzte hatten bereits damit begonnen, bei dem schwer verunglückten Mann die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen. Sie mussten sie wieder aufnehmen.

Vincent Lambert: Ärzte stellten schon einmal lebenserhaltende Maßnahmen ein

Viviane Lambert, die Mutter von Vincent Lambert vor der Klinik.
Viviane Lambert, die Mutter von Vincent Lambert vor der Klinik. © Reuters | Benoit Tessier

Lamberts Ehefrau und ein Teil seiner Geschwister kämpften seit langem für die Abschaltung der lebenserhaltenden Apparate. Die Eltern, strenggläubige Katholiken, sprachen sich jedoch vehement gegen diesen Schritt aus. Zwei Mal erreichten sie, dass die künstliche Ernährung wieder aufgenommen werden musste.

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Die Eltern argumentierten, dass Vincent nicht sterbenskrank, sondern schwerbehindert sei.

Eltern zogen vor den EuGH, um für die lebenserhaltenden Maßnahmen zu kämpfen

Die Eltern zogen über alle gerichtlichen Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um zu verhindern, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden. Der EuGH entschied bereits 2015, dass die künstliche Ernährung beendet werden darf.

Der Fall löste in Frankreich eine Debatte aus. Experten und Mediziner fordern ein neues Gesetz. Das Ethikgesetz von 2005, das 2016 erneuert und 2018 ergänzt worden war, stoße mit dem Fall Vincent Lambert an Grenzen, hieß es. In Frankreich ist passive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen zulässig, Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) ist dagegen eine Straftat. (epd/ac)