Köln. Bei „Zuhause im Glück“ werden Häuser für die Besitzer kostenlos renoviert. Ein Finanzgericht sieht darin einen geldwerten Vorteil.

Dümmer kann es nicht laufen: Bei „Zuhause im Glück“ machen Familien in einer schwierigen Situation mit. Sie haben häufig wenig Geld, leben in desaströsen Häusern. Die Sendung will diesen Menschen helfen. Das Konzept: Designer und Ingenieure gestalten das Haus um und richten es neu ein - kostenlos, um den vom Schicksal gebeutelten Familien zu helfen.

Doch das kann für Probleme sorgen: Weil sein Haus von einem Team der RTL-II-Dokusoap „Zuhause im Glück“ renoviert wurde, muss ein Teilnehmer der Sendung nun Steuern nachzahlen. Das Finanzgericht Köln sah die für den Besitzer kostenlose Renovierung des Eigenheims als geldwerten Vorteil an, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

„Zuhause im Glück“-Teilnehmer vom Finanzamt angeschrieben

Eva Brenner.
Eva Brenner. © RTL II / Jennifer Braun

Die Entscheidung erging im vorläufigen Rechtsschutz. In der TV-Sendung werden die Häuser einkommensschwacher Familien renoviert, der Eigentümer braucht dies nicht zu bezahlen. Im konkreten Fall besteuerte das Finanzamt 65 Prozent der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkommen.

Der Senat gab dem Finanzamt dem Grunde nach Recht – jedoch muss der Antragsteller vorerst nur 20 Prozent der geforderten Summe nachzahlen (Az.: 1 V 2304/18). Denn die Behörde habe nicht klar zwischen den Kosten der Renovierung und den Produktionskosten der Sendung differenziert. „Das Finanzamt hat bisher nicht sauber ermittelt“, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Mehrere „Zuhause im Glück“-Teilnehmer erhielten Steuernachforderungen

Das Gericht habe nun die Möglichkeit, seinen Bescheid nachzubessern. Wenn das Amt ausreichend Belege erbringe, müsse der Show-Teilnehmer später gegebenenfalls die gesamte Summe nachzahlen. Zur Höhe der Steuerforderung und weiteren Details wollte der Gerichtssprecher aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskunft machen.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

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    In der Vergangenheit hatten Medienberichten zufolge zahlreiche „Zuhause im Glück“-Teilnehmer Steuernachforderungen über jeweils mehrere Zehntausend Euro erhalten. Der Beschluss des Kölner Finanzgerichts ist nach Angaben des Sprechers die erste Gerichtsentscheidung zu dem Thema. Das ändert sich bei der Steuererklärung 2018. (mbr/dpa)