Berlin. Die „Unendliche Geschichte“ ist wieder vor Gericht. Erben und Anwälte streiten um Rechte an Michael Endes Werk. Es geht um Fanartikel.

Millionen Kinder und Erwachsene erlebten das Abenteuer mit – jetzt ist die „Unendliche Geschichte“ von Michael Ende ein Fall fürs Gericht. In München wird zum 40. Geburtstag des Werkes gestritten. Darum, wer eigentlich die Rechte daran hat.

Konkret geht es um die Frage, wer eigentlich mit Merchandising, also Fan-Artikeln, Geld verdienen darf. Denn die Lage ist verzwickt, es streiten Endes Nachlassverwalter mit dem Sohn eines Rechtsanwaltes, der sich einst die Verfilmungsrechte gesichert hatte – und den 194 erschienenen Film mitproduziert hatte.

Streit um „Unendliche Geschichte“: Die Chronik der Ereignisse

1979 erschien Endes Jugendroman über die Abenteuer des Bastian Balthasar Bux auf den Markt

• 1980 werden dem Vater des heutigen Klägers die Verfilmungs- und Merchandisingrechte übertragen.

• Fünf Jahre nach dem Buch folgte dann der Film von Star-Regisseur Wolfgang Petersen und Produzent Bernd Eichinger

• Daraus, dass er mit der filmischen Version seiner Geschichte nicht einverstanden war, machte Ende (1929 - 1995) keinen Hehl. Zitat: ein „gigantisches Melodram aus Kitsch, Kommerz, Plüsch und Plastik

• Seit 2005 liegen die Filmrechte, die nach einer gewissen Zeit automatisch an den Autor oder seinen Verlag zurückfallen, wieder bei den Erben Michael Endes

• Nach Ansicht des Klägers und dessen Vaters betrifft das aber nicht die Merchandising-Rechte an der „unendlichen Geschichte“, weil die damals unbefristet zugesichert worden seien. Ende, so schildert es die Klägerseite nach Gerichtsangaben, habe dringend Geld gebraucht und die Rechte darum so umfassend veräußert

„Unendliche Geschichte“ vor Gericht: Merchandising-Streit

„Es ging immer nur um das Recht der Auswertung der Filmproduktion“, betont der Hamburger Medienanwalt Ralph Oliver Graef von der Kanzlei Graef Rechtsanwälte, der zum ersten Mal vor rund zehn Jahren wegen eines geplanten Musicals in Hamburg mit der „unendlichen Geschichte“ zu tun hatte.

„Es wurden keine Merchandising-Rechte am Buch eingeräumt. Bei Filmproduktionen werden Auswertungsrechte immer nur an der konkret hergestellten Produktion eingeräumt.“ Dafür zitiert er aus dem Vertrag von 1980.

Darin heiße es: „Die mit dem produzierten Film entstehenden Rechte dürfen nur mit Zustimmung des Verlages zum Vertrieb von Spielfiguren, T-Shirts“ etc. genutzt werden.

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Prozess um Michael Endes Werk in zweiter Runde

Das Landgericht München I hatte im Mai vergangenen Jahres zugunsten von Endes Nachlassverwalter entschieden und die Klage als unbegründet abgewiesen. Es entschied, dass weder dem Kläger noch seinem Vater die Rechte an dem Werk – insbesondere Merchandisingrechte an zukünftig zu erstellenden Filmproduktionen oder an dem literarischen Werk selbst – zustehen.

Ein Autor hatte unvollendete Kapitel von Michael Ende zu einem eigenen Kinderbuch ausgestaltet. Im Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ erklärte er, wie man ein Romanfragment von Michael Ende weiterdichtet. (ses/dpa)