Marburg/Berlin. Eine Marburger Krankenschwester soll versucht haben, Säuglinge mit Narkosemittel zu töten. Jetzt hat ein Mammutverfahren begonnen.

Plötzlich wird das Mädchen krank. Auf der Kinderstation des Marburger Universitätsklinikums kann sich niemand erklären, was mit dem 30 Tage alten Säugling nicht stimmt. Denn die Kleine ist zwar ein Frühchen, aber gesund.

Ihr Zustand verschlechtert sich zusehends, Ärzte kämpfen um das Leben des Babys – das Krankenhaus spricht später von einer „Krisensituation“. Eine Untersuchung kommt schließlich zu dem Schluss, dass jemand dem Mädchen Narkosemittel verabreicht hat, das zuvor aus der hessischen Klinik verschwunden war.

Wenig später nimmt die Polizei eine junge Krankenschwester fest. Ein schlimmer Verdacht macht die Runde: Hat sie das 30 Tage alte Mädchen und andere Babys bewusst vergiftet? Denn das Frühchen ist nicht der einzige Säugling, der in dem Marburger Krankenhaus plötzlich ins Koma fällt.

Mammutverfahren steht bevor

Drei Jahre nach der Festnahme wird der Frau seit Donnerstag der Prozess gemacht, es geht um versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 29-jährigen Elena W. vor, zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 als damalige Mitarbeiterin der Uniklinik während ihrer Nachtschichten drei Kindern nicht verordnete Beruhigungs- und Narkosemittel eingeflößt zu haben.

Dadurch seien die ­Babys in Lebensgefahr geraten. Zwei Frühchen überlebten, das dritte starb – allerdings wohl aufgrund anderer innerer Ursachen. Dessen Eltern glauben aber, dass ihr Baby durch die Arzneien geschwächt wurde. Sie treten als Nebenkläger auf.

Es ist der Beginn eines Mammutverfahrens. Das Landgericht plant mehr als 70 Verhandlungstage, erst in einem Jahr soll das Urteil fallen. „Die Beweisaufnahme ist umfangreich. Zahlreiche Zeugen und fünf Sachverständige werden gehört“, kündigt Gerichtssprecher Marcus Wilhelm an.

Keine Flucht-oder Verdunkelungsgefahr

Warum startete das Verfahren erst jetzt? Das liege auch daran, dass die Angeklagte auf freiem Fuß ist, erklärt Wilhelm. „Sie ist Anfang Juli 2016 aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil es keine Haftgründe gab – weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr.“ Fälle mit Angeklagten in U-Haft hätten für Richter Vorrang, so Wilhelm.

Sollten die Vorwürfe zutreffen, wäre es nicht das erste Mal, dass Krankenschwestern ihre Macht gegenüber Babys auf grausame Weise ausnutzen. In England nahm die Polizei vor einem halben Jahr eine Frau fest, die mindestens acht Neugeborene getötet haben soll. In den USA stand 2017 eine Schwester vor Gericht, weil sie wenigstens zwei Babys totgespritzt habe.

Motiv ist unklar

„Die Täter können sich wichtigmachen und so versuchen, Minderwertigkeitskomplexe zu kompensieren“, glaubt der Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, Martin Rettenberger.

„Denn sie sind es, die eine Verschlechterung bei den Patienten feststellen oder diese retten.“ Hinzu komme in seltenen Fällen, dass es angesichts der Hilflosigkeit der Patienten für manche verführerisch sei, die eigene Machtposition auszunutzen und zur Tat zu schreiten.

Das Motiv von Elena W. ist derweil unklar. Sie schweigt zu den Vorwürfen. Für die Eltern des gestorbenen Kindes, sagt deren Anwältin, „ist das natürlich eine wahnsinnige Belastung“. Ausgerechnet die Person, „der sie am meisten vertraut haben“, soll verantwortlich sein für den Tod ihres Kindes.