München. Frauenparkplätze diskriminieren alle Geschlechter, findet ein Rheinländer. Er klagte. Nun bekommen die Schilder einen neuen Hinweis.

Sind Frauenparkplätze diskriminierend? Und zwar für alle Beteiligten, also Männer und Frauen? Mit dieser Frage musste sich am Mittwoch das Verwaltungsgericht München beschäftigen.

Konkret ging es um einen Parkplatz im oberbayerischen Eichstätt. Auf diesem wurden einige Stellplätze 2016 als speziell für Frauen ausgewiesen. Das hatte einen ernsten Hintergrund: In dem Bereich war eine Frau vergewaltigt worden.

Entsprechend hatte die Verwaltung sich dazu entschieden, ein paar besser beleuchtete und besser gelegene Parkplätze auszuweisen. Das missfiel einem Rheinländer.

Nun wurde sich geeinigt. Vor dem Verwaltungsgericht München kündigte die oberbayerische Kommune am Mittwoch an, ihre Frauenparkplätze neu zu beschildern. Sie folgte damit der Empfehlung des Gerichts.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Rheinländer fühlt sich von Frauenparkplätzen diskriminiert.
  • Er klagt gegen eine Stadt in Oberbayern, Eichstätt.
  • Auch Frauen würden herabgewürdigt, da sie indirekt zu Opfern gemacht würden.
  • Bei Twitter löst der Prozess Fassungslosigkeit aus.
  • Die Stadt plant nach einer Einigung nun eine neue Beschilderung.

Frauenparkplatz – Verstoß gegen Gleichberechtigung?

Nach Gerichtsangaben sah der Kläger – Dominik B. Bayer aus dem Rheinland, Jahrgang 1992 – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verletzt. Er gab an, dass mit den Parkplätzen nicht nur Männer diskriminiert werden – sondern auch Frauen, weil die Plätze suggerierten, dass sie nicht so weit laufen könnten und schutzbedürftig seien.

Die neuen Schilder sollen deutlich zeigen, dass sie lediglich eine Empfehlung sind – also auch Männer ohne Konsequenzen auf Frauenparkplätzen parken dürfen. „Das ist ein Sieg für die Frauenparkplätze in ganz Deutschland“, sagte der Verwaltungsdirektor der Stadt Eichstätt, Hans Bittl, im Anschluss.

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Vor der Verhandlung hatte er sich offenbar fassungslos über die Klage an sich geäußert: „Es ist nun einmal statistisch erwiesen, dass Frauen häufiger Opfer von Gewaltdelikten werden als Männer.“

Diskussion bei Twitter – viele Nutzer sind irritiert

Genauso irritiert äußern sich viele Nutzer bei Twitter, das Hashtag #frauenparkplätze war am Mittwochmittag unter den deutschen Trends führend. Viele sind erstaunt, dass jemand sich ernsthaft von den Parkbuchten gestört fühlt. Nur wenige äußern Verständnis.

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Einige Nutzer betonen aber auch, wie sinnvoll es wäre, daran zu arbeiten, dass die Gesellschaft dort angelangt, dass sie keine Schutzzonen braucht, sondern Frauen (und jeder) sich überall sicher fühlen können.

Gemeinde ging es um Sicherheit der Frauen

„Es geht allein um Sicherheitsgründe“, sagt Bittl. In unmittelbarer Nähe gebe es ein Altenheim, viele Frauen träten dort spät abends oder früh morgens im Dunkeln den Schichtdienst an.

Nach Einschätzung eines ADAC-Sprechers dürfte der Fall der erste sein, bei dem sich ein Gericht mit Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen befasst. Auf privaten Supermarktparkplätzen und in Parkhäusern sind spezielle Parkmöglichkeiten für Frauen üblich und privatrechtlich durch Nutzungsbedingungen geregelt.

Rechtslage: Kein Bußgeld für Männer, die Frauenparkplätze nutzen

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine Regelung zu Frauenparkplätzen.

  • Kein Fahrer muss mit einem Bußgeld rechnen, der sein Auto auf öffentlichen Parkplätzen in für Frauen reservierten Bereichen abstellt.
  • Es gibt kein allgemein gültiges Verkehrsschild.
  • Weder Ordnungsamt noch Polizei verteilen Strafzettel.

Es ist ein moralischer Ansatz, diese gut beleuchteten Flächen nah bei den Ausgängen den Frauen zu überlassen. Wird ein Parkplatz oder Parkhaus allerdings privat bewirtschaftet, hat der Besitzer Hausrecht – und kann einem Falschparker durchaus Hausverbot erteilen. (ses/dpa)