Berlin. Der mutmaßliche Gefährder Sami A. muss nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Sami A., mutmaßlicher Ex-Leibwächter von Osama bin Laden, bleibt abgeschoben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebungsverbot für den mutmaßlichen islamistischen Gefährder am Mittwoch aufgehoben.

Das Gericht bestätigte damit seine im vergangenen November im Eilverfahren getroffene Entscheidung. Die diplomatische Zusicherung Tunesiens, dass Sami A. keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe, sei „deutlich herabgesetzt“, sagte der Kammervorsitzende Oliver Engsterhold in der mündlichen Urteilsbegründung.

Anwältinnen sehen für Sami A. weiter Foltergefahr

Sami A.s Anwältinnen gingen hingegen weiter von einer Foltergefahr für den 42-Jährigen aus. Das Verwaltungsgericht habe die diplomatische Zusicherung Tunesiens nicht ausreichend geprüft, argumentierten sie am Mittwoch. Das sei aber die Pflicht des Gerichts gewesen.

Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge betonten dagegen, es gebe eine ausreichende Garantie für die Sicherheit von Sami A. in Tunesien. Die allgemeine Menschenrechtslage in dem nordafrikanischen Land habe sich „grundlegend positiv verfestigt“.

Sami A.: Abschiebung trotz richterlichen Verbots

Sami A. war am 13. Juli rechtswidrig nach Tunesien geflogen worden. Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung am Tag zuvor untersagt, weil es eine Foltergefahr für den Tunesier sah. Der Beschluss wurde den zuständigen Behörden allerdings erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß.

Das Gericht ordnete darauf an, dass der Tunesier nach Deutschland zurückgeholt werden müsse. Dazu kam es aber nicht. Nachdem Tunesien zugesichert hatte, dass Sami A. keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe, hoben die Richter das Abschiebungsverbot im November wieder auf.

Sami A. soll salafistischer Prediger gewesen sein

Der 1997 als Student nach Deutschland gekommene Sami A. soll zeitweise der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben. In Deutschland soll er sich als salafistischer Prediger betätigt haben.

Sami A. hatte die Vorwürfe stets bestritten, die Bundesanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Vor seiner Abschiebung lebte er in Bochum. (dpa/cho)