Wenn ein Museum ein Fotografierverbot erlässt, müssen sich die Besucher daran halten. Das hat nun der Bundesgerichtshof klargestellt.

Besucher von Kunstmuseen dürfen keine Fotos von Gemälden machen und diese ins Internet stellen, wenn das Museum dies untersagt hat. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Fall aus Mannheim entschieden.

In dem Fall ging es um einen Mann, der im Jahr 2007 Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles bei Wikipedia hochgeladen hatte. (Az.: I ZR 104/17)

Museumsbesucher verstieß gegen Urheberrecht

Nach der Entscheidung des I. Zivilsenats verstieß der Mann mit den gescannten Bilder gegen das Urheberrecht. Der Fotograf, der die Bilder für die Publikation des Museums aufgenommen hatte, übertrug dem Museum die Veröffentlichungsrechte.

Die Fotos selbst genießen nach Angaben des Vorsitzenden Richters Thomas Koch den sogenannten Lichtbildschutz. Denn der Fotograf treffe eine Reihe von gestalterischen Entscheidungen, zu denen Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt gehörten.

Tagsüber im Museum: Schöner schlafen

Kunst kann ermüden und das beweist Stefan Draschan nur zu gut. Er hat schlafende Museumsbesucher fotografiert. Wir stellen seine Arbeit vor.
Kunst kann ermüden und das beweist Stefan Draschan nur zu gut. Er hat schlafende Museumsbesucher fotografiert. Wir stellen seine Arbeit vor. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Im Hintergrund hängen die alten „Schinken“ an der Museumswand – im Vordergrund genehmigt sich ein Kunstinteressierter ein Nickerchen auf dem zu den blauen Socken passendem Sitzpolster. Herrlich.
Im Hintergrund hängen die alten „Schinken“ an der Museumswand – im Vordergrund genehmigt sich ein Kunstinteressierter ein Nickerchen auf dem zu den blauen Socken passendem Sitzpolster. Herrlich. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Der Österreicher Stefan Draschan hat seiner fortlaufenden Serie den passenden Titel „People Sleeping In Museums“ gegeben.
Der Österreicher Stefan Draschan hat seiner fortlaufenden Serie den passenden Titel „People Sleeping In Museums“ gegeben. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Das Museum als Schlafsaal.
Das Museum als Schlafsaal. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Schuhe gehören nicht aufs Sofa: Dieser Museumsbesucher befolgt die goldene Regel.
Schuhe gehören nicht aufs Sofa: Dieser Museumsbesucher befolgt die goldene Regel. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Schön kuschelig und warm sollte es schon sein.
Schön kuschelig und warm sollte es schon sein. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Zu zweit lässt es sich am besten ausruhen.
Zu zweit lässt es sich am besten ausruhen. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Draschans Fotos entstehen aus der Beobachtung heraus – sie sind echt, nicht inszeniert.
Draschans Fotos entstehen aus der Beobachtung heraus – sie sind echt, nicht inszeniert. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Draschan sucht und findet den perfekten Moment.
Draschan sucht und findet den perfekten Moment. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Weitere Fotos der Serie „People Sleeping in Museums“ sind auf der Seite <a href=„www.stefandraschan.com" zu finden. " title="Weitere Fotos der Serie „People Sleeping in Museums“ sind auf der Seite „www.stefandraschan.com" zu finden. " loading="lazy" />
Weitere Fotos der Serie „People Sleeping in Museums“ sind auf der Seite „www.stefandraschan.com" zu finden. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“.
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“.
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“.
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“.
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“.
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“.
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“.
Fotografie aus der Serie „People Sleeping In Museums“. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
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Fotografierverbot dient dem Museumsbetrieb

Mit den eigenen Fotos habe der Mann gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot im Museum verstoßen. Benutzungsordnung und Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat seien Teile des privatrechtlichen Besichtigungsvertrags.

„Das sind wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen“, sagte Richter Koch. Sie stellen nach Überzeugung des Senats keine unangemessene Benachteiligung der Museumsbesucher dar. Ein Fotografierverbot diene dem ordnungsgemäßen Museumsbetrieb.

Wikipedia-Verein kritisiert das Urteil

Wikimedia, der Verein hinter Wikipedia, reagierte enttäuscht auf das Urteil. Wenn urheberrechtsfreies Kulturerbe mittels Fotorechten unter Verschluss gehalten werden könne, gebe es keine digitale Gemeinfreiheit in Deutschland.

Wikimedia sehe in der Klage ein sehr problematisches Verständnis des öffentlichen Auftrags staatlich-geförderter Kulturinstitutionen. „Museen sollten alles daran setzen, Kunst und Kultur der vergangenen Jahrhunderte so leicht zugänglich zu machen wie möglich“, teilte der Leiter Politik und Recht bei Wikimedia, John Weitzmann, mit.

Der Generaldirektor der Reiss-Engelhorn-Museen, Alfried Wieczorek, wies darauf hin, dass der Wikipedia-Autor auf Anfrage hätte fotografieren und gegen Genehmigung auch für bestimmte kommerzielle Zwecke die Fotografie-Erlaubnis hätte erhalten können. Sein Haus begegne Projekten wie Wikipedia mit Sympathie. Aber: „Wir möchten selbst über das Ob und das Wie der öffentlichen Zugänglichmachung unserer Bestände entscheiden“, teilte Wieczorek mit.

Wenn Mensch und Kunst eins werden

Nein: Bei diesem Foto handelt es sich um keine Inszenierung. Der Fotograf Stefan Draschan hat diesen perfekten Zufallsmoment in einem Museum aufgenommen. Aber es ist nicht der einzige seiner Art. Wir zeigen weitere Beispiele aus seiner beeindruckenden Arbeit.
Nein: Bei diesem Foto handelt es sich um keine Inszenierung. Der Fotograf Stefan Draschan hat diesen perfekten Zufallsmoment in einem Museum aufgenommen. Aber es ist nicht der einzige seiner Art. Wir zeigen weitere Beispiele aus seiner beeindruckenden Arbeit. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
In seiner fortlaufenden Serie „People matching Artworks
In seiner fortlaufenden Serie „People matching Artworks" („Menschen, die zu Kunstwerken passen“) fotografiert der Österreicher Museumsbesucher beim Betrachten von Kunstwerken. Menschen, die durch ihre Kleidung, ihr Aussehen dem Kunstwerk ähneln. Ganz dem Motto: Gleich und Gleich gesellt sich gern. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Seine Bildkombination vom Museumsbesucher/ Kunstbetrachter und dem Kunstwerk scheinen eine optische Symbiose einzugehen. Skurril, erfrischend, surreal.
Seine Bildkombination vom Museumsbesucher/ Kunstbetrachter und dem Kunstwerk scheinen eine optische Symbiose einzugehen. Skurril, erfrischend, surreal. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Mensch und Kunst werden eins.
Mensch und Kunst werden eins. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Draschans Fotos entstehen aus der Beobachtung heraus – sie sind echt, nicht inszeniert.
Draschans Fotos entstehen aus der Beobachtung heraus – sie sind echt, nicht inszeniert. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Draschan sucht und findet den perfekten Moment.
Draschan sucht und findet den perfekten Moment. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Momente, die zum Schmunzeln und Staunen einladen.
Momente, die zum Schmunzeln und Staunen einladen. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
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Die komplette Arbeit „People matching Artworks“ ist auf der Seite „www.stefandraschan.com" zu sehen. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks".. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
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Beklagter arbeitet selbst für Wikipedia

Die Gemälde des Reiss-Engelhorn-Museums selbst sind gemeinfrei, dass heißt, sie unterliegen 70 Jahre nach dem Tod der Künstler nicht mehr dem Schutz des Urheberrechts. Bereits in den Vorinstanzen hatte das Museum mit seiner Unterlassungsforderung Recht bekommen.

Dagegen war der Mann, der ehrenamtlich für das Internet-Lexikon Wikipedia tätig ist, in Revision gegangen. In einem früheren Urteil zu Fotos von den Preußischen Schlössern und Gärten hatte der V. Zivilsenat des BGH entschieden, dass Aufnahmen von außerhalb ohne Genehmigung zulässig sind. (dpa/küp)