Berlin. Bei einer Operation blieb eine Nadel zurück im Körper einer Frau. Sie geht mit ihrer Schmerzensgeldforderung in die nächste Instanz.

Fast vier Zentimeter ist sie lang – und seit fast fünf Jahren hat eine Frau sie im Körper: Bei einer Behandlung blieb eine Operationsnadel in einer 30-Jährigen zurück. Der Arzt hatte sie schlicht vergessen. Nun fordert sie am Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) mehr Schmerzensgeld.

Seit Jahren kämpft die Frau vor Gericht. Das Landgericht Ulm hatte der Frau 13.000 Euro zugesprochen – sowie rund 2000 Euro Schadensersatz, wie eine Sprecherin des OLG am Dienstag sagte.

Operation wegen Verdacht auf Nierensteine

Zahlen muss das Geld laut Urteil die Bundesrepublik – denn die Behandlung fand im Bundeskrankenwehrhaus in Ulm statt. Sowohl die Frau als auch der Träger des Krankenhauses haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Darüber hat nun das OLG zu beraten. Mit einer Entscheidung ist erst in den nächsten Tagen zu rechnen.

Im März 2014 ist die Frau wegen Verdacht auf Nierensteine operiert worden. Die Nadel war dabei zurückgeblieben.

Nadel entfernen ist nicht möglich

Einfach herausoperieren ist nicht möglich, das OP-Utensil bewegt sich seitdem durch den Körper der Frau. Das beeinträchtigt sie physisch und psychisch. Regelmäßig muss sie zu Röntgenuntersuchungen, das OLG Stuttgart hat eine medizinische Sachverständige hinzugezogen.

Die Klage gegen den Arzt hatte das Landgericht Ulm abgewiesen. Die Bundesrepublik muss laut Urteil auch für alle weiteren Kosten der Frau etwa durch die Röntgen-Untersuchungen aufkommen. (ses/dpa)