Sankt Augustin. Eine Frau parkt ihr Auto, legt die Parkscheibe sichtbar hinein – und bekommt ein Knöllchen. Das Problem: die Farbe der Parkscheibe.

Manche mögen es für einen Scherz halten, doch eine Autofahrerin aus Sankt Augustin in NRW hat ein Knöllchen bekommen, weil die Farbe ihrer Parkscheibe falsch war. Sie hatte eine pinkfarbene Parkscheibe mit der Aufschrift „Lady on Tour“ in ihr Auto gelegt.

Auf Facebook beschwert sich die Autofahrerin über die Aktion der Stadt: „Mir fehlen die Worte. Die dürfen gelb benutzen aber ich kein pink?“, schreibt sie. Dazu postet sie ein Foto von ihrer Parkscheibe und dem Knöllchen. Darauf ist eine handschriftliche Notiz zu lesen: „Parkscheibe ist ungültig. Blau nach StVO.“

StVO schreibt blau-weiße Parkscheibe vor

Ein Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung, gegen die die Autofahrerin verstoßen hat. Denn ihre Parkscheibe hatte die falsche Farbe. So muss die Plakette immer blau-weiß gefärbt sein und sogar einem vorgeschriebenen Größenstandard entsprechen: elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Halte man sich nicht daran, drohe eine Strafe von zehn Euro, informiert der ADAC.

Selbst wenn Autofahrer die Uhrzeit, zu der sie geparkt haben, auf einen Zettel schreiben, gibt es Ärger. An der blau-weißen Parkscheibe führt einfach kein Weg vorbei.

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Unter dem Facebookbeitrag wird heftig über den Sinn dieser Regelung diskutiert. „Lächerlich. Die erfüllt doch den gleichen Zweck wie die blaue Parkscheibe“, schreibt eine Nutzerin. Als „deutschen Irrsinn“ oder „kleinlich“ bezeichnen andere User das Vorgehen der Stadt Sankt Augustin.

Die bleibt aber bei ihrer Entscheidung: „Pinke Parkscheiben werden in Sankt Augustin nicht akzeptiert“, sagte eine Sprecherin der Stadt dem Bonner „General-Anzeiger“. Das Fehlen einer korrekten Parkscheibe stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

Allerdings gab die Stadt für die betroffene Autofahrerin Entwarnung: „Der Zettel war nur als freundlicher Hinweis gemeint. Ein Verwarngeld wird nicht erhoben.“ (jha/dpa)